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Geringfügige Beschäftigung Lohnsteuerbescheinigung

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    Geringfügige Beschäftigung Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
    Ich habe eine Frage bezüglich der Lohnsteuerbescheinigung.
    Ich habe im Jahr 2020 zum Teil als Student nebenbei auf 450€ Basis gearbeitet. Die zweite Hälfte des Jahres als Vollzeitangestellter nach Abschluss der Uni.
    Ich wollte jetzt meine Steuererklärung machen und habe festgestellt, dass ich für meine geringfügige Beschäftigung auf 450€ Basis eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe. Ich habe jetzt erfahren, dass man solch eine Bescheinigung üblicher Weise nicht erhält bei 450€.
    Ich habe auch gelesen, dass der Arbeitgeber sich gegen die Pauschsteuer entscheiden kann und man dann eine Bestätigung erhält.
    Dies müsste ja in meinem Fall so gewesen sein oder?
    Mein Problem ist, dass ich die 450€ Beschäftigung jetzt mit in der Steuererklärung angeben muss und somit natürlich meine Steuererstattung deutlich kleiner ausfällt (fast 2000€ weniger, die es wären, wenn es ein Minijob ohne Lohnsteuerbescheid wäre).
    Ich habe auch Rentenbeiträge gezahlt. Jedoch nur die 3,6% also 16,2€ bei 450€. Ich dachte dies ist jedoch nur bei richtigen Minijobbern so. Wenn ich online die Steuer berechne, bekomme ich immer als Ergebnis, dass ich hätte 45€ hätte zahlen müssen für die Rentenversicherung . Spricht dies nicht dafür, dass ich als Minijobber gemeldet gewesen sein müsste?
    Dann hätte ich ja eigentlich keinen Lohnsteuerbescheid erhalten dürfen.
    Ich bin total überfordert und Ratlos.
    Ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich erklärt und mir kann jemand helfen.
    Es geht bei nur immerhin um viel Geld, falls sich herausstellen sollte, dass es doch ein richtiger Minijob war. Mein ehemaliger Arbeitgeber ist in der Hinsicht leider nicht hilfsbereit.

    Danke für diejenigen, die bis hier gelesen haben

    Liebe Grüße
    Marcel

    #2
    Deine Fragen haben jetzt mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, eher nichts zu tun.

    Grundsätzlich entscheidet der AG, ob ein Minijob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet oder der Pauschalversteuerung unterworfen wird.

    Bei Studenten ist die Abrechnung auf Lohnsteuerklasse nach meiner Erfahrung weit verbreitet, sie ist für den AG ja wohl auch günstiger.

    Wie das mit den Beiträgen zur Rentenversicherung in solchen Fällen ist, kann ich dir nicht sagen. Das müsste ich auch erst recherchieren.

    Aber auch das ist kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ob du als Minijobber gemeldet warst kannst du bei der Minijobzentrale erfahren.
      oder schau dir mal deine monatlichen Abrechnungen an. Da steht es auch.
      wegen dem Beitrag zur RV setz dich mit der Rentenversicherung in Verbindung
      Gruß FIGUL

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        #4
        Guten Morgen, vielen Dank für eure schnellen Antworten.
        Entschuldigung, dass das Thema hier eher nicht hin gehört.
        Ich werde es bei der Minijob Zentrale mal versuchen.

        Liebe Grüße
        Marcel

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