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Einkommensersatzleistungen nicht in Elster-Steuerberchnung

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    Einkommensersatzleistungen nicht in Elster-Steuerberchnung

    Hallo,

    für die EST 2020: ich habe 2020 neben Arbeitslohn Einkommensersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld) erhalten.
    Diese finde ich nicht in der Berechnung in der Elster Steuer-Berechnung.

    Muss ich diese mir selbst dazurechnen (Berechnung zuverst.Einkommen, davon Tarif, diesen Tarif auf ZvE plus Einkommensersatzleistungen)?

    #2
    Diese finde ich nicht in der Berechnung in der Elster Steuer-Berechnung.
    Die Beträge selbst tauchen nicht auf, die sind ja auch steuerfrei. In der Berechnung steht aber: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt ....

    Wichtig ist nur, dass du die Einkommensersatzleistungen im Hauptvordruck korrekt angegeben hast-
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Beträge selbst tauchen nicht auf, die sind ja auch steuerfrei. In der Berechnung steht aber: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt ....

      Wichtig ist nur, dass du die Einkommensersatzleistungen im Hauptvordruck korrekt angegeben hast-
      Da steht leider nur der Betrag des zvE...

      Eingetragen habe ich sie unter "Einkommensersatzleistungen" und nach Art getrennt.

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        #4
        Da steht leider nur der Betrag des zvE...
        Darunter kommt der Abschnitt Berechnung der Einkommensteuer, da muss die Zeile mit dem Progressionsvorbehalt und dem Steuersatz in Prozent auftauchen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Darunter kommt der Abschnitt Berechnung der Einkommensteuer, da muss die Zeile mit dem Progressionsvorbehalt und dem Steuersatz in Prozent auftauchen.
          Das wird mir angezeigt:

          "Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
          nach Splittingtarif 11.XXX 0,0000 v. H. 0
          festzusetzende Einkommensteuer 0"

          und diese 11.XXX € entsprechen dem "Einkommen/ zu versteuerndes Einkommen".

          Beide Einkommensersatzleistungen zusammen betragen ca. 3.500 €. Diese sind hier nicht zu sehen.

          Kann es sein, dass zvE und Einkommensersatzleistungen zusammen auch zu einem Tarif von 0 % führen würden und aus diesem Grund letztere nicht erwähnt werden?

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            #6
            Also, der Grundfreibetrag ist schon über 9.000. Du bist verheiratet, also habt Ihr den zwei Mal. Ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 + Entgeltersatzleistungen von 7.000 Euro führen also nicht zu einer Einkommensteuer.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Also, der Grundfreibetrag ist schon über 9.000. Du bist verheiratet, also habt Ihr den zwei Mal. Ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 + Entgeltersatzleistungen von 7.000 Euro führen also nicht zu einer Einkommensteuer.
              Vielen Dank!

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                #8
                ... und aus diesem Grund letztere nicht erwähnt werden?
                Betragsmäßig ausgewiesen werden die Einkommensersatzleistungen in der Berechnung nie, sie werden aber immer in die Berechnung einbezogen.

                Es bleibt aber in deinem Fall wegen des Witwensplittings im Jahr 2020 bei 0,0000 %. Siehe auch Beitrag #6 !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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