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Eintrag von Beiträgen an Zusatzversorgungskassen in der Steuererklärung 2020

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    Eintrag von Beiträgen an Zusatzversorgungskassen in der Steuererklärung 2020

    Sehr geehrte Forenteilnehmer,

    zunächst einmal vielen Dank an Alle, welche ihr Fachwissen in diesem Forum zur Verfügung stellen.
    Nun zu meiner Frage: Welche Beiträge zur Zusatzversogungskasse (ich bin Angestellter im öffentliche dienst einer hessischen Kommune) kann ich steuerlich geltend machen? Einmal zahlt mein Arbeitgeber einen Anteil. Der steht in der Lohnabrechnung im "Bruttoteil". Dann wird im unteren Teil meiner Lohnabrechnung nochmal ein Beitrag von mir abgezogen. Dieser Beitrag steht ganz unten, (wo auch meine 40,-- Euro für den Bausparvertrag aufgelistet sind) abgezogen. Und wo (ggfls. in welcher Zeile) trage ich diese Jahresbeträge dann in der Steuererklärung ein? Oder hat das Finanzamt diese Daten "automatisch" vom Arbeitgeber mitgeteilt bekommen? Und ich muss die Beiträge in der Erklärung gar nicht erst eintragen?

    Freundliche Grüße

    Wolfgang

    #2
    Seit wann leistest du denn Beiträge zur Zusatzversorgung ? Wenn das erst seit 2005 oder später der Fall ist, gehören die Beiträge überhaupt nicht in Erklärung.

    Bei Beginn der Zahlungen vor dem 01.01.2005 kannst du die Beiträge unter Weitere Vorsorgeaufwendungen erklären, sie wirken sich aber zumeist nicht aus.

    Zu erklären sind immer Jahreswerte !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24,

      vielen Dank für die Rückantwort. Ich zahlte die Vorsorgeaufwendungen zur Zusatzversorgungskasse schon vor 2005 ein.

      Freundliche Grüße
      Wolfgang

      Kommentar


        #4
        Dann kannst du deinen Beitragsanteil in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Nicht wundern, wenn sich das steuerlich nicht auswirkt,

        das ist der Normalfall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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