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Anforderung von Nachweisen, nachdem bereits eine Erstattung erfolgt ist

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    Anforderung von Nachweisen, nachdem bereits eine Erstattung erfolgt ist

    Hallo,

    ich bin neu und habe direkt eine Frage. Mein Mann und ich sind Rettungssanitäter und täglich mit dem Krankenwagen unterwegs. Zu Schichtbeginn und -Ende sind wir auf unserer Rettungswache. Wir kommen zwischen den Einsätzen nicht zur Wache zurück und machen auch unsere Pause außerhalb.

    Daher geben wir in der Steuererklärung die Anzahl der Tage mit Abwesenheit über 8 Stunden als Verpflegungsmehraufwand an. Dies wurde bisher auch immer akzeptiert.

    Die Steuererklärung für 2020 haben wir kürzlich abgegeben und auch eine Erstattung bereits erhalten. Jetzt wird ein Nachweis von Arbeitgeber angefordert, dass wir durchgängig abwesend von der ersten Tätigkeitsstätte sind, um die Steuererklärung abschließend bearbeiten zu können. Dies sei bei Krankenwagen in der Regel nicht der Fall (bei der Feuerwehr mag das sicher auch so sein, aber wir arbeiten für ein Privatunternehmen).

    Warum fordert man diesen Nachweis erst jetzt an, nachdem das Geld schon erstattet wurde? Kann es jetzt sein, dass wir wieder Geld zurückzahlen müssen, falls der Nachweis, den wir sicher bekommen werden, nicht akzeptiert wird?

    Hat da jemand eine Idee oder ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Lieber Grüße

    #2
    Warum fordert man diesen Nachweis erst jetzt an, nachdem das Geld schon erstattet wurde? Kann es jetzt sein, dass wir wieder Geld zurückzahlen müssen, falls der Nachweis, den wir sicher bekommen werden, nicht akzeptiert wird?
    Warum der Nachweis erst nachträglich gefordert wird, weiß nur das Finanzamt. Falls der Steuerbescheid in dem Punkt mit einem Vorläufigkeitsvermerk

    versehen ist oder generell unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde, kann er ohne weiteres geändert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Da nach den "netten" Ideen so mancher Politiker das FA ein Dienstleister ist, soll die Erst-Bearbeitung der Steuererklärungen möglichst schnell gehen.
      Daher werden die Steuererklärungen von hessichensn FAs jetzt teilweise einfach erklärungsgemäß veranlagt - aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abgabenordnung - und die Steuerpflichtigen erst im Nachgang angeschrieben. Wird auf das Anschreiben nicht reagiert, kommt ein geänderter Bescheid, welcher anschließend im Einspruchsverfahren ggf. noch mal geändert wird.

      Damit haben die FAs zwar die doppelte bis dreifache Arbeit, aber wenigstens war die erstmalige Bearbeitung der Erklärung schön schnell und die Statistik passt
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.02.2022, 08:03.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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