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EÜR bei PV Anlage als Kleinunternehmer

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    EÜR bei PV Anlage als Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und auch neu in vielen steuerlichen Fragen. Ich hoffe ihr seht mir evtl. dumme Fragen nach.
    Seit November 2021 habe ich eine kleine PV Anlage auf dem Dach, die die Voraussetzungen für die Vereinfachungsregelung für die Einkommensteuer erfüllt. Diese will ich auch in Anspruch nehmen. Weiterhin möchte ich den Kleinunternehmerstatus wählen. Mein Ziel ist es, möglichst wenig mit dem Finanzamt in Berührung zu kommen, mir fehlt da die Faszination, das Knowhow und einen Steuerberater haben wir aktuell nicht. Die Nachteile sind mir bewusst.
    Sind folgende Aussagen zutreffend?
    1. Durch die Vereinfachungsregelung muss die PV Anlage bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden.
    2. Durch den Kleinunternehmerstatus muss ich für die Umsatzsteuer nur eine einfache EÜR machen.

    Eine Frage zu 2. noch. Meine Frau und ich haben die Einkommensteuererklärung bisher mit einer Software gemacht, die keine Unterstützung für PV Anlagen im Speziellen bietet. Da wir aber damit bisher sehr gut gefahren sind, können wir die Software damit weiter verwenden und ich mache die EÜR abgelöst davon im ELSTER Portal?

    Von meine Netzbetreiber habe ich noch keine Verträge/Unterlagen zur Einspeisung bekommen. Der Zähler wurde am 1.12. gesetzt und sie haben damals schon angekündigt, dass das 3 Monate dauern kann. Daher habe ich auch noch keine Einspeiseabrechnung für 2021. Wenn mir diese Zahlen vorliegen, wir kann ich dann den Anschaffungspreis für die Anlage anteilig, die Versicherung dafür und die Einspeisevergütung in der EÜR eintragen?

    Vielen Dank für alle Antworten. Die nette Dame vom FA ist zum Glück geduldig mit mir.

    #2
    Keine Ahnung, welche Vereinfachungsregel da gemeint ist. Ob das überhaupt was mit Elster zu tun hat?

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      #3
      Hallo, direkt mit Elster hat das nichts zu tun. Ich meine das hier: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

      Bin ich mit meiner Frage hier falsch?

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        #4
        Wenn du das Liebhabereiwahlrecht ausüben willst und auch die Kleinunternehmerregelung, dann teilst du das mit der Kleinunternehmerregelung

        deinem Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit. https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fseeun

        Für das Liebhabereiwahlrecht gibt es kein spezielles Formular bei Mein ELSTER, einen Antrag findest du hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x

        Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist keine EÜR einzureichen, der Betrieb gilt ja dann als Liebhaberei. Ob dein Finanzamt jährlich eine

        Umsatzsteuererklärung sehen will, in der die Umsätze als Kleinunternehmer angegeben werden müssen, kann ich dir nicht sagen. Das wird

        unterschiedlich gehandhabt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bin ich mit meiner Frage hier falsch?
          Eigentlich schon, denn ein ELSTER-Thema ist das nicht. Ich habe die Frage aber trotzdem beantwortet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Eigentlich schon, denn ein ELSTER-Thema ist das nicht. Ich habe die Frage aber trotzdem beantwortet.
            Und dafür danke ich dir auch sehr.

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