Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grad der Behinderung - wie beweisen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grad der Behinderung - wie beweisen?

    Hallo,

    ich bin neu hier und brauche ein wenig Hilfe. :-)

    Anfang 2021 wurde meinem Mann ein Grad der Behinderung (GdB) von 20% zuerkannt.
    Ab 2021 ist es möglich, einen GdB von 20% in die Steuererklärung einzutragen, die ich heute entsprechend ausgefüllt habe.

    Meine Frage ist: Wie können wir jetzt, wo alles online ist, den Nachweis über seine Behinderung erbringen? Oder warten wir einfach ab, ob das Finanzamt danach fragt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Schöne Grüße
    KMcD.

    #2
    Hallo,

    zum Bsp per Post.
    Bei verschiedenen Anwendungen für die Steuererklärung gibt es auch die Möglichkeit Daten hoch zuladen.
    Deine Anwendung/Programm hast du leider nicht verraten
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Oder warten wir einfach ab, ob das Finanzamt danach fragt?
      Da musst du nicht warten, in der Zeilenerläuterung steht doch: - bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Da musst du nicht warten, in der Zeilenerläuterung steht doch: - bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -
        Hallo,

        steht das bei allen Anwendungen (WISO, ALDI SSE u.s.w.)
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          steht das bei allen Anwendungen (WISO, ALDI SSE u.s.w.)
          Ja, denn dort sind die amtlichen Papierformulare hinterlegt. Außerdem steht es bei den Programmen auch im Hilfefenster,

          sogar mit Verweis auf § 65 Abs. 3 Satz 2 EStDV. https://dejure.org/gesetze/EStDV/65.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die Antworten!

            Ich habe jetzt den richtigen Bereich gefunden, um eine PDF der Bescheinigung hochzuladen. Und ich habe es geschafft und eine Bestätigung bekommen. :-)

            Man ist nie zu alt, um zu lernen... ;-)

            Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße,
            KMcD.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              mir stellt sich gerade die gleiche Frage. Gibt es bei der Abgabe der Steuererklärung direkt bei Elster denn auch diese Upload-Möglichkeit, und wenn ja, wo?

              Danke schon mal,
              pa10402

              Kommentar


                #8
                Ok, sorry, habe es jetzt doch gefunden. Für die Nachwelt: unter Formulare & Leistungen -> alle Formulare -> Belegnachreichung zur Steuererklärung.

                Kommentar


                  #9
                  Der GdB wird inzwischen an die Finanzämter übermittelt, ob man da noch etwas nachweisen muss, ist fraglich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Charlie24
                    Wäre mir neu, dass das Versorgungsamt die GdB Daten übermitteln
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Ist geplant, aber m.E. noch nicht durch.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar


                        #12
                        Ist geplant, aber m.E. noch nicht durch.
                        In Bayern anscheinend schon. Ich habe schon einen Steuerbescheid gesehen, bei dem ein nicht erklärter GdB berücksichtigt wurde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Charlie24

                          Wenn das ein GdB war, welcher schon länger bestand, dann hat das nichts mit Datenübermittlung seitens des Versorgungsamtes zu tun.
                          Das lag dann eher an Datenpflege beim FA und einem netten Bearbeiter, der den GdB aus den vorhandenen Alt-Daten übernommen hat.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            Das lag dann eher an Datenpflege beim FA und einem netten Bearbeiter, der den GdB aus den vorhandenen Alt-Daten übernommen hat.
                            Das kann ich jetzt nicht sagen. In den 4 Jahren, ich denen ich diesen Steuerfall betreut habe, haben die Steuerpflichtigen nie erwähnt,

                            dass einer von Ihnen einen GdB hat. In den Bescheiddaten für 2020 sind dann erstmals 310,00 € aufgetaucht, die sicher nicht erklärt wurden.

                            Ich habe dann irgendwo gelesen, dass die Angaben zum GdB übermittelt werden. Beim Lesen diese Threads habe ich mich an den Fall

                            erinnert, damals habe ich da nicht weiter nachgeforscht. Die steuerliche Betreuung im Rahmen einer Nachlassverwaltung endete mit dem

                            Jahr 2020.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Auch in dem fortschrittlichen Land Bayern steht auf der offiziellen Seite des ZBFS, dass der Nachweis gegenüber dem Finanzamt durch Vorlage des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises oder einer Bescheinigung (bei GdB unter 50) erbracht werden muss. ;-)
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X