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Steuer aus Leistungen nach § 13b weicht ab

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    Steuer aus Leistungen nach § 13b weicht ab

    Hallo,
    in meinem Umsatzsteuer-Bescheid für 2020 ist bei den anderen Leistungen (§13b abs.2 Nr.1,2,4, bis 11 USTG) 5% vom gesamten Umsatz (Bauleistungen) berechnet worden und
    ich muss diesen Betrag nachzahlen.
    Wieso?

    #2
    Das sollte doch in den Erläuterungen stehen!

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      #3
      Das musst du mit deinem FA klären, da nur diese deine Zahlen genau kennen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Bei den Erläuterungen steht :
        "Die Berechnung führte zu einer Abweichung von der erklärten Umsatzsteuer"

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          #5
          Also ... Du hängst Dich da an einen Thread an, wo es nicht um einen Bescheid ging, sondern um eine Mitteilung, dass kein Bescheid ergeht. Der Fragesteller wollte wissen was das zu bedeuten hat. Meiner Meinung nach hat Deine Frage schonmal damit gar nichts zu tun. Ich werd das mal in ein neues Thema extrahieren.

          Es gab ja tatsächlich mal einen 5%igen Steuersatz in 2020. Offenbar hattest Du ja Einträge in Zeile 101. Wie hoch ist denn die Steuer, die Du dort angegeben hast? Weniger als 5 % kann es ja eigentlich nicht sein. Wobei ... Bauleistungen ... das wären ja dann 16 oder 19 %.

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