Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag - Verständnis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag - Verständnis

    Hallo Leute,

    ich bin dabei die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 zu machen.
    Zu meine Situation:

    2018 - Masterstudent - Werkstudent - Einkommensteuererklärung schon gemacht
    2019 - Masterstudent - Werkstudent - Einkommensteuererklärung noch nicht gemacht
    2020 - arbeitslos
    2021 - Vollzeitjob

    Wenn ich ein Verlustvortrag von das Jahr 2018 und 2019 für die Einkommensteuererklärung für Jahr 2021 anrechnen kann, muss ich dann auf der Startseite des Formulars Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auswähle. ich fülle die Formulare aus und gebe ich die Formulare für das Jahr 2019 und 2018 ab.

    Und dann kann ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 machen oder?
    oder merkt das Finanzamt das ?

    Danke für die Hilfe.

    Lg

    Zuletzt geändert von hth1206; 21.02.2022, 23:41.

    #2
    In dieser Konstellation musst du auch eine Erklärung für 2020 einreichen, da der Verlustvortrag aus dem Vorjahr zu einer Pflichtveranlagung im Folgejahr führt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von hth1206 Beitrag anzeigen
      ich bin dabei die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 zu machen.
      Zu meine Situation:

      2018 - Masterstudent - Werkstudent - Einkommensteuererklärung schon gemacht
      2019 - Masterstudent - Werkstudent - Einkommensteuererklärung noch nicht gemacht
      2020 - arbeitslos
      2021 - Vollzeitjob
      Zum Ende 2018 festgestellter Verlust verpflichtet zur Erklärung für 2019! Diese wird in obiger Konstellation mutmaßlich im eigenen Interesse sein, so die Kosten fürs Studium höher als die Einkünfte als Werkstudent sind.
      Der zum Ende 2019 verbleibende Verlust verpflichtet zur Erklärung für 2020. Da im obigen keine Einkünfte ersichtlich sind, wird der Verlust nicht aufgezehrt. So Werbungskosten z.B. für Bewerbungen entstanden sind, wächst er sogar.
      Der zum Ende 2020 verbleibende Verlust verpflichtet zur Erklärung für 2021. Da wird er dann mit den Einkünften verrechnet.

      Kommentar


        #4
        In dieser Konstellation musst du auch eine Erklärung für 2020 einreichen,
        Die Erklärung für das Jahr 2019 ist nach Angabe ebenfalls noch nicht erstellt ! Abgegeben wurde anscheinend noch für kein Jahr.

        Es müssen für alle Jahre Einkommensteuererklärungen eingereicht werden, 2018 und 2019 kann der Antrag auf Feststellung des

        verbleibenden Verlustvortags zusätzlich auf der Startseite angekreuzt werden. Der Verlustrücktrag sollte auf 0 beschränkt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Also habe ich richtig verstanden, dass ich für 2018 und 2019 einen Einkommensteuererklärung mit der Feststellung des
          verbleibenden Verlustvortags zusätzlich auf der Startseite angekreuzt müsse, damit ich dieser dann im jahr 2021 anrechnen lassen kann ?

          2018 habe ich ja eine Einkommensteuererklärung abgegeben und habe ca. 200 euro wiederbekommt, 2019 habe ich noch nicht abgegeben, ist aber ähnlich sein wie 2018, da meine Situation sich nicht geändert hat. Kann ich dann nacträglich die Feststellung des verbleibenden Verlustvortags nachholen? Sieht man dann irgendwo dem Verlustvortag?


          Kommentar


            #6
            2018 habe ich ja eine Einkommensteuererklärung abgegeben und habe ca. 200 euro wiederbekommt,
            Wurde denn für 2018 überhaupt ein Verlust festgestellt ? Das setzt ja voraus, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Nein eiegntlich nicht, da ich ja Geld wiederbekomme oder ? oder wo sehe ich genau nach wegen dem Verlust ?

              Kommentar


                #8
                oder wo sehe ich genau nach wegen dem Verlust ?
                Du siehst doch im Bescheid, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war. Da müsste ja ein Minuszeichen davor stehen.

                Außerdem wäre ein Verlust gesondert festgestellt worden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hast du ein Beispiel Bild ?

                  Kommentar


                    #10
                    In diesem Posting ist ein Screenshot mit negativem GdE:

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...018#post401074

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X