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Übungsleiterfreibetrag

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    Übungsleiterfreibetrag

    Guten Abend, ich habe eine Frage betreffend des Übungsleiterfreibetrages.

    Ich hatte im letzen Jahr eine Nebenbeschäftigung im Impfzentrum bei der nach Steuerklasse 6 bereits Steuern abgeführt wurden.

    Vom Betreiber des Impfzentrums (Landkreis) kam jetzt ein Brief, dass der Übungsleiterfreibetrag darauf anwendbar sei. Wie kann ich den bei der Steuer nun nachträglich geltend machen? Ich finde in ElsterOnline leider keine passende Spalte hierfür.

    Danke schonmal im Vorraus.

    #2
    Dann probiere es mal mit "Mein ELSTER".
    Anlage N, Punkt 7, Zeile 27
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Wenn ich das richtig sehe sind das die Lohnersatzleistungen. Insgesamt liege ich im Verdienst beim Impfzentrum über den 3000 des übungsleiterfreibetrages. Entsprechend würde ich dort den maximalbetrag angeben und alles darüber hinaus normal beim Steuerpflichtigen Einkommen nach Steuerklasse 6?

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        #4
        Zitat von TheoG Beitrag anzeigen
        Wenn ich das richtig sehe sind das die Lohnersatzleistungen. Insgesamt liege ich im Verdienst beim Impfzentrum über den 3000 des übungsleiterfreibetrages. Entsprechend würde ich dort den maximalbetrag angeben und alles darüber hinaus normal beim Steuerpflichtigen Einkommen nach Steuerklasse 6?
        Hallo,

        guck mal richtig hin. Du bist auf Seite (Punkt) 8 und nicht auf 7
        Gruß FIGUL

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          #5
          Wobei es für mich so anhört, als wolle das Impfzentrum darauf hinweisen, dass der Übungsleiterfreibetrag bei der Auszahlung nicht berücksichtigt wurde. Dann wäre das Bruttoentgelt laut LStB entsprechend zu kürzen.
          ​​​​​​
          Die Wahrscheinlichkeit, dass das, insbesondere bei rein maschineller Bearbeitung, durch die übermittelten Zahlen überschrieben wird, ist hoch. Ich würde den Sachverhalt in der Zeile auf dem Hauptvordruck für Hinweise an den Bearbeiter erläutern, das verhindert auch die rein maschinelle Bearbeitung. Das Schreiben über Belegeinreichung in Mein Elster hochzuladen ist sicher auch keine dumme Idee.

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            #6
            Pardon. Da bin ich tatsächlich verrutscht.

            Also den Übungsleiterfreibetrag bei den Steuerfreien Aufwandsentschädigungen eintragen, den Bruttoarbeitslohn entsprechend um den Betrag kürzen, zusätzlich noch den Bearbeitungshinweis in den Hauptvordruck und den Beleg mit einreichen?

            multi, ja. Ungefähr so steht es in dem Schreiben. Mit der Bitte an das Finanzamt den Freibetrag, sofern nicht bereits anderweitig genutzt, auf die Beschäftigung anzuwenden.

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              #7
              Ungefähr so steht es in dem Schreiben. Mit der Bitte an das Finanzamt den Freibetrag, sofern nicht bereits anderweitig genutzt, auf die Beschäftigung anzuwenden.
              Wobei das Ganze noch dadurch verkompliziert wird, dass es von der Art der Tätigkeit abhängt, ob der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale

              in Anspruch genommen werden darf. https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_536952.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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