Ich besitze seit letztem Jahr gemeinsam mit meiner Partnerin (unverheiratet) ein Haus. In dieses haben wir einiges an Sanierungsaufwand gesteckt, welchen man ja seit 2020 mit Hilfe der Anlage Energetische Maßnahmen geltend machen kann. Die Anlage ist sehr schlüssig und schnell ausgefüllt, nur bei Punkt 4 gerate ich ins Stocken. Hier sind die Miteigentumsanteile sowie die Miteigentümer anzugeben. Gebe ich nun hier meine 50 % an sowie die 50 % meiner Partnerin und deren Namen, kann die Berechnung nicht abgeschlossen werden
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Energetische Maßnahmen wurde jedoch ein Miteigentumsanteil für die Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage Energetische Maßnahmen)."
Nun habe ich schon viel von Anlage V gelesen und dass man dort seine Grundstücksgemeinschaft angeben kann, leider komme ich mit dieser Anlage überhaupt nicht zurecht. Wir erzielen ja keinerlei Einnahmen, da wir selbst und allein das Haus bewohnen.
Wo kann ich denn angeben, dass wir eine Grundstücksgemeinschaft ohne Einnahmen haben?
Allein durch das Einheitswert-Aktenzeichen müsste das FA doch eigentlich erkennen, dass es mehrere Eigentümer gibt. Ansonsten könnte ich die Angabe zum Miteigentümer in der Anlage Energetische Maßnahmen ja auch weglassen, dann funktioniert die Berechnung nämlich. Vermutlich fällt einem das dann aber im Nachgang auf die Füße.
Danke im Voraus für die Hilfe
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Energetische Maßnahmen wurde jedoch ein Miteigentumsanteil für die Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage Energetische Maßnahmen)."
Nun habe ich schon viel von Anlage V gelesen und dass man dort seine Grundstücksgemeinschaft angeben kann, leider komme ich mit dieser Anlage überhaupt nicht zurecht. Wir erzielen ja keinerlei Einnahmen, da wir selbst und allein das Haus bewohnen.
Wo kann ich denn angeben, dass wir eine Grundstücksgemeinschaft ohne Einnahmen haben?
Allein durch das Einheitswert-Aktenzeichen müsste das FA doch eigentlich erkennen, dass es mehrere Eigentümer gibt. Ansonsten könnte ich die Angabe zum Miteigentümer in der Anlage Energetische Maßnahmen ja auch weglassen, dann funktioniert die Berechnung nämlich. Vermutlich fällt einem das dann aber im Nachgang auf die Füße.
Danke im Voraus für die Hilfe
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