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Grundstücksgemeinschaft unverheiratet keine Einnahmen, Anlage Energetische Maßnahmen

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    Grundstücksgemeinschaft unverheiratet keine Einnahmen, Anlage Energetische Maßnahmen

    Ich besitze seit letztem Jahr gemeinsam mit meiner Partnerin (unverheiratet) ein Haus. In dieses haben wir einiges an Sanierungsaufwand gesteckt, welchen man ja seit 2020 mit Hilfe der Anlage Energetische Maßnahmen geltend machen kann. Die Anlage ist sehr schlüssig und schnell ausgefüllt, nur bei Punkt 4 gerate ich ins Stocken. Hier sind die Miteigentumsanteile sowie die Miteigentümer anzugeben. Gebe ich nun hier meine 50 % an sowie die 50 % meiner Partnerin und deren Namen, kann die Berechnung nicht abgeschlossen werden

    "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Energetische Maßnahmen wurde jedoch ein Miteigentumsanteil für die Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage Energetische Maßnahmen)."

    Nun habe ich schon viel von Anlage V gelesen und dass man dort seine Grundstücksgemeinschaft angeben kann, leider komme ich mit dieser Anlage überhaupt nicht zurecht. Wir erzielen ja keinerlei Einnahmen, da wir selbst und allein das Haus bewohnen.

    Wo kann ich denn angeben, dass wir eine Grundstücksgemeinschaft ohne Einnahmen haben?
    Allein durch das Einheitswert-Aktenzeichen müsste das FA doch eigentlich erkennen, dass es mehrere Eigentümer gibt. Ansonsten könnte ich die Angabe zum Miteigentümer in der Anlage Energetische Maßnahmen ja auch weglassen, dann funktioniert die Berechnung nämlich. Vermutlich fällt einem das dann aber im Nachgang auf die Füße.

    Danke im Voraus für die Hilfe

    #2
    Anlage Energetische Maßnahmen wurde jedoch ein Miteigentumsanteil für die Ehefrau / Person B angegeben
    Deine Partnerin ist weder deine Ehefrau noch Person B, die Anlage V ist für euch auch nicht relevant, ihr habt das Haus ja nicht vermietet.

    Du darfst in Zeile 34 nur deine 50% eintragen, das Feld für Ehefrau/Person B muss leer bleiben.. Name und Adresse deiner Partnerin

    sollten in Zeile 35 eintragbar sein, ohne eine Fehlermeldung auszulösen. Wie hoch ihr Anteil ist, wird nicht abgefragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Kroepa Beitrag anzeigen
      Ich besitze seit letztem Jahr gemeinsam mit meiner Partnerin (unverheiratet) ein Haus. In dieses haben wir einiges an Sanierungsaufwand gesteckt, welchen man ja seit 2020 mit Hilfe der Anlage Energetische Maßnahmen geltend machen kann. Die Anlage ist sehr schlüssig und schnell ausgefüllt, nur bei Punkt 4 gerate ich ins Stocken. Hier sind die Miteigentumsanteile sowie die Miteigentümer anzugeben. Gebe ich nun hier meine 50 % an sowie die 50 % meiner Partnerin und deren Namen, kann die Berechnung nicht abgeschlossen werden

      "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Energetische Maßnahmen wurde jedoch ein Miteigentumsanteil für die Ehefrau / Person B angegeben (1. Anlage Energetische Maßnahmen)."

      Nun habe ich schon viel von Anlage V gelesen und dass man dort seine Grundstücksgemeinschaft angeben kann, leider komme ich mit dieser Anlage überhaupt nicht zurecht. Wir erzielen ja keinerlei Einnahmen, da wir selbst und allein das Haus bewohnen.

      Wo kann ich denn angeben, dass wir eine Grundstücksgemeinschaft ohne Einnahmen haben?
      Allein durch das Einheitswert-Aktenzeichen müsste das FA doch eigentlich erkennen, dass es mehrere Eigentümer gibt. Ansonsten könnte ich die Angabe zum Miteigentümer in der Anlage Energetische Maßnahmen ja auch weglassen, dann funktioniert die Berechnung nämlich. Vermutlich fällt einem das dann aber im Nachgang auf die Füße.

      Danke im Voraus für die Hilfe
      Hallo,

      warum gibst du Daten ein bei Ehefrau, wenn du nicht verheiratet bist???
      Die Daten von deiner Partnerin gehören doch unter weitere Miteigentümer.
      Die Anlage V geht dich gar nichts an.
      Da steht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und das trifft auf dich nicht zu.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die schnelle Hilfe. Da hatte ich einen Knoten im Kopf, aber jetzt funktioniert es.

        Viele Grüße

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