Hallo,
wir sind eine Grundstücksgemeinschaft ( 2 Personen) nicht verheiratet, demzufolge muss jeder eine Steuererklärung abgeben.
Wir heiraten in diesem Jahr und werden dann für das Jahr 2022 eine Steuererklärung ( Zusammenveranlagung) machen.
Müssen wir dann immer noch die Gesonderte und einheitliche Feststellung machen oder reicht es unserer Steuererklärung die Anlage Vermietung hinzuzufügen.
wir sind eine Grundstücksgemeinschaft ( 2 Personen) nicht verheiratet, demzufolge muss jeder eine Steuererklärung abgeben.
Wir heiraten in diesem Jahr und werden dann für das Jahr 2022 eine Steuererklärung ( Zusammenveranlagung) machen.
Müssen wir dann immer noch die Gesonderte und einheitliche Feststellung machen oder reicht es unserer Steuererklärung die Anlage Vermietung hinzuzufügen.
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