Grundstücksgemeinschaft

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  • AnKro
    Neuer Benutzer
    • 24.02.2022
    • 2

    #1

    Grundstücksgemeinschaft

    Hallo,

    wir sind eine Grundstücksgemeinschaft ( 2 Personen) nicht verheiratet, demzufolge muss jeder eine Steuererklärung abgeben.

    Wir heiraten in diesem Jahr und werden dann für das Jahr 2022 eine Steuererklärung ( Zusammenveranlagung) machen.

    Müssen wir dann immer noch die Gesonderte und einheitliche Feststellung machen oder reicht es unserer Steuererklärung die Anlage Vermietung hinzuzufügen.




  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Müssen wir dann immer noch die Gesonderte und einheitliche Feststellung machen oder reicht es unserer Steuererklärung die Anlage Vermietung hinzuzufügen.
    Nein, ab 2022 könnt ihr die Einkünfte aus Vermietung in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angeben, die gesonderte Feststellung entfällt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • AnKro
      Neuer Benutzer
      • 24.02.2022
      • 2

      #3
      Super danke

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        Habe verstanden, dass sie deswegen geheiratet haben ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Habe verstanden, dass sie deswegen geheiratet haben
          Sie wollen 2022 heiraten !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            Stimmt, danke :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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