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ESt wird nicht bearbeitet

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    ESt wird nicht bearbeitet

    Hallo zusammen,

    ich habe das Problem, dass meine ESt für 2019 + 2020 nicht bearbeitet werden.
    Ich schildere den Vorgang einmal so kurz wie möglich.

    Beide ESt wurden über Elster am 31.10.2022 übermittelt und am nächsten Tag für beide ESt zwei Abtretungsformulare im Umschlag in den Hausbriefkasten vom Finanzamt eingeworfen.
    Mein 1. Anruf zum Bearbeitungsstand war am 31.01.2022. Es folgten weitere Anrufe am 08.02.2022,17.02 2022 und 23.02.2022 in denen ich immer vertröstet wurde.
    Letzter Stand war laut Telefonat vom 23.02.2022 u.a., dass der endgültige Papier-Bescheid für die 2019er am selbigen Tag an mich raus geht und das Guthaben an die angegebene Person überwiesen wird. Die BescheidDATEN der ESt 2019 waren ab 18.02.2022 in Elster abrufbar.
    Bis jetzt ist aber immer noch nichts passiert.

    Ich habe 08/15 ESt, also keine schwierigen Sachverhalte. Zwar musste ich für die 2020er Nachweise einreichen, aber das habe ich umgehend über Elster erledigt. So wird es auch direkt der ESt zugeordnet und landet nicht erst im zentralen Posteingang.

    Ich weiß nun einfach nicht mehr weiter. Hat hier vielleicht jemand einen Rat? Soll ich nochmal anrufen, um dann wieder vertröstet zu werden? Ich weiß echt nicht wo das Problem liegt. Es sind jetzt schon über 4 Monate vergangen und ich gerate immer mehr in Bedrängnis.
    Für detailliertere Fragen schreibt mir bitte eine PN!

    Danke, dass ihr soweit gelesen habt!

    Viele Grüße
    eine verzweifelte XelaNoOne

    #2
    Bis zum 31.10.2022 ist natürlich noch ein Weilchen hin.

    Normalerweise bearbeitet das Finanzamt ältere Jahre zuerst. Wenn also 2019 erst im Februar erledigt wurde, dann wirst Du noch etwas Geduld haben müssen.

    Die Bescheide gehen am gleichen Tag raus an dem Du auch die Bescheiddaten abrufen kannst.

    Kommentar


      #3
      Oh sorry, meinte natürlich 31.10.2021.

      Am 31.01.2022 (mein 1. Anruf) wurde mir schon gesagt, dass eine ESt bearbeit und die andere in Bearbeitung ist. Dazu musste ich dann Nachweise einreichen, was ich uber Elster umgehend gemacht habe.

      Kommentar


        #4
        Wenn die Bescheiddaten 2019 am 18.02. abrufbar waren, wurde der Bescheid auch da versandt. Hast Du irgendjemand eine Empfangsvollmacht erteilt?

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          #5
          Oder hast Du dich verschrieben und die elektronische Bekanntgabe der Bescheide beantragt, die aber noch nicht abgerufen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Nein, habe ich nicht.
            ich habe aber dem Abruf über Elster zugestimmt und dürfte eigentlich keinen Papierbescheid bekommen, aus technischen Gründen ging das aber nicht.
            Steht jedenfalls so in Elster. Außerdem wurde mir am Telefon gesagt, der Bescheid würde am 23.02.2022 raus gehen. Es tut sich aber überhaupt nichts.

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              #7
              Hallo XelaNoOne,

              wenn du Belege nachreichen musstest am 31.01.2022 kann es ja eigentlich keine 08/15 Erklärung sein.
              Aber helfen kann dir hier im Anwenderforum keiner, das musst du mit deinem Sachbearbeiter bzw. Finanzamt klären.

              Tschüß

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                #8
                Das musst du mit dem FA klären. Hier wird dir in der Sache niemand helfen können.
                Bei einem Anruf oder Schreiben an das FA würde ich aber darauf hinweisen, dass du den Bescheid vom 23.02.22 noch immer nicht erhalten hast.
                Ggf. gab es ja auch einen Postrückläufer beim FA, so dasss dort erst mal deine Adresse überprüft werden muss.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  holzgoe Das waren nur Nachweise zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, das konnte im Gespräch auch geklärt werden und es ging da nur um die 2020er.

                  @alle Ich weiß, das kann ich nur mit dem jeweiligen Sachbearbeiter klären. Dachte, vielleicht hat hier noch jemand einen Vorschlag / Idee ect
                  Meint ihr, es bringt etwas, dort mal persönlich zu erscheinen?

                  Und vielen lieben Dank für die Tipps bisher. ✌️

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                    #10
                    Hallo,

                    ich ziehe persönlich vor
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Ich weiß ja nicht wie das bei euch (Bundesland / FA) so ist aber mein FA will aktuell wegen Corona kein Publikum sehen.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Hallo,

                        das soll nur so allgemein bedeuten aber hier die Regeln für mein FA

                        Um eine Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, ist der Besuch des Finanzamts bzw. des Servicezentrums aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09721 2911-5555 möglich.

                        Zudem gilt für Besucher die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).

                        Wir bitten Sie, zu Ihrem eigenen und dem Schutz unserer Beschäftigten den Besuch auf das absolut Notwendige zu beschränken.

                        Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch oder schriftlich an das Finanzamt wenden. Dies gilt insbesondere für Steuerbürger, die keinen 2G-Nachweis erbringen können. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner können Ihrem Steuerbescheid oder der Rubrik "Kontakt - Ansprechpartner" entnommen werden.
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          ... aber mein FA will aktuell wegen Corona kein Publikum sehen.
                          So ist das auch bei uns. Man kann nach telefonischer Voranmeldung im Servicezentrum etwas abgeben, wobei man geimpft oder genesen sein muss.

                          Ich wüsste auch nicht, was eine persönliche Vorsprache bewirken soll ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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