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Aktienverlust KAP

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    Aktienverlust KAP

    Hallo..

    ich hatte im Jahr 2021 einen Aktienverlust, den ich auch von meiner Bank bescheinigt bekommen habe. Meine Frau und ich werden zusammenveranlagt und ich trage
    den Verlust je zu Hälfte in Zeile 13 in der KAP Anlage ein. Wenn ich alle anderen Angaben eingetragen haben, erscheint bei der Prüfung immer nur der normale
    Nachzahlungsbetrag. Nicht aber die Steuerrückzahlung vom Aktienverlust. Günstigerprüfung oder anderes wurde nicht angeklickt. Kann da jemand helfen?
    Vielen Dank!

    Peter

    #2
    Heißt das dass Du den Verlust, der Dir bescheinigt wurde, zur Hälfte auch bei Deiner Frau einträgst? Das versteh ich zwar nicht. Ist möglicherweise aber auch egal.

    Hast Du denn Aktiengewinne, mit denen der Verlust verrechnet werden kann? Denn, mit anderen Einkünften oder auch Zinseinkünften wird ein Aktienverlust nicht verrechnet.

    Was meinst Du mit der normale Nachzahlungsbetrag?

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      #3
      Hi...ja zur Hälfte bei mir und die andere Hälfte bei meiner Frau da es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt. Aktiengewinne waren nicht vorhanden. Da ich St.-Kl. 3 und meine Frau in St.-Kl 5 ist haben wir immer eine Steuernachzahlung.

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        #4
        Nicht aber die Steuerrückzahlung vom Aktienverlust.
        Wenn du im gleichen Jahr keine Gewinne aus Aktienverkäufen in einem anderen Depot hattest, hättest du den Verlust auch im Verlusttopf der

        depotführenden Bank lassen können. Was soll da eine Verlustbescheinigung bringen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Da ich mit dem Thema Aktien erstmal durch bin (Wirecard) möchte ich die Steuerrückerstattung beantragen.

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            #6
            Meiner Meinung nach wird Dein Verlust für alle Zeiten vorgetragen werden, von Jahr zu Jahr.

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              #7
              Richtig.....aber jetzt Schreiben wir am Thema vorbei...

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                #8
                Zitat von Peter69 Beitrag anzeigen
                Richtig.....aber jetzt Schreiben wir am Thema vorbei...
                Warum? Was ist denn das Thema? Deine Frage - Kann da jemand helfen? - sollte beantwortet sein.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Peter69 Beitrag anzeigen
                  Da ich mit dem Thema Aktien erstmal durch bin (Wirecard) möchte ich die Steuerrückerstattung beantragen.
                  Hallo,

                  welche Steuerrückerstattung? wo von sprichst du?
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    25 % Kapitalertragssteuer + Kirchensteuer + Soli

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Warum? Was ist denn das Thema? Deine Frage - Kann da jemand helfen? - sollte beantwortet sein.
                      Warum bei der Prüfung der Aktienverlust nicht berücksichtigt wurde???

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                        #12
                        Hallo,

                        bei einem Verlust bezahlst du doch keine Kapitalertragssteuer. Nur bei Gewinn.
                        Was soll das denn? Vorher schreibst du in #3, du hattest keine Aktiengewinne.
                        woher soll dann eine erstattung der Kapitalertragsteuer kommen.
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Solange die Rechtslage so bleibt wie jetzt, nämlich, dass Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar sind,

                          wirst du keine Steuern erstattet bekommen. Ihr müsst zuerst Gewinne aus Aktienverkäufen realisieren und zusätzlich mit den gesamten Kapitalerträgen

                          über den Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 € bzw. ab 2023 dann 2.000,00 € kommen, sonst bringt das keine Steuerersparnis.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            In Beitrag #2 hatte ich schon geschrieben:

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            mit anderen Einkünften oder auch Zinseinkünften wird ein Aktienverlust nicht verrechnet

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                              #15
                              In Beitrag #2 hatte ich schon geschrieben:
                              Richtig, aber es wurde offenbar nicht begriffen, bzw. sogar erwartet (Beitrag #10), das Finanzamt würde nicht bezahlte Steuern erstatten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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