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Kapitalerträge : vorbezahlte Quellensteuer erscheint nicht in der Berechnung

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    Kapitalerträge : vorbezahlte Quellensteuer erscheint nicht in der Berechnung

    Hallo,
    es geht um die Steuer 2020.
    In der Anlage KAP habe ich Zinsen und Dividenden aus dem Ausland (Frankreich) eingetragen. In der Zeile 41 den Betrag der schon in Frankreich bezahlten Quellensteuer (12,8% der DIvidenden) eingetragen. In der Vorberechnung erscheint dieser Betrag nirgends als Abzug (er sollte ja angerechnet werden, so dass nur die Differenz ziwischen 25% und 12,8 % zu zahlen wäre).
    Was mache ich falsch ?

    #2
    Wie hoch ist denn die (deutsche!) Steuer, die auf die Kapitaleinkünfte anfällt?

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      #3
      Ausländische Quellensteur wird nämlich nur insoweit angerechnet wie deutsche ESt auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Im Übrigen werden die anzurechnenden ausländischen Steuern nach meiner Erinnerung in der Berechnung nicht ausdrücklich aufgeführt.

        Es steht dort einfach:

        Zu versteuern nach 32d: Betrag X, Steuer Y.

        Die Berechnung erfolgt nacht der Formel (e - 4q) / (4 + k), wobei e die nach 32d zu versteuernden Einkünfte, q die anzurechnenden ausl. Steuern und k die Kirchensteuer sind.

        Dass bei 100€ zu verst. Kapitalerträgen und 10€ anzurechnenden ausl. Steuern letztere berücksichtigt werden, ist ausschließlich daran erkennbar, dass für X=100 nicht Y=25 sondern Y=15 rauskommt (Rechnung für k=0, also ohne KiSt-Pflicht).
        Zuletzt geändert von multi; 07.03.2022, 09:18.

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