In welchem Formular trage ich meine KfZ Haftpflicht ein ?
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Wo kann ich die FfZ Haftplicht eintragen?
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AW: Wo kann ich die FfZ Haftplicht eintragen?
Anlage Vorsorgeaufwand an der Stelle, wo Haftpflichtversicherung erwähnt wird. Steuerliche Auswirkung hat das aber meist nicht, da meist die Höchstbeträge schon anderweitig überschritten sind.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Wo kann ich die FfZ Haftplicht eintragen?
Hallo thalifrau,
die Eingabehilfe zur Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand macht es deutlicher ->
Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen.
Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.
Aber wie von @Picard777 schon erwähnt -> Steuerliche Auswirkung hat das aber meist nicht.
Mach doch mal eine Proberechnung ohne diese Beiträge und wenn sich nichts ändert mit diesen Eintragungen, kannst du es dir auch ersparen.
Tschüß
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AW: Wo kann ich die FfZ Haftplicht eintragen?
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo thalifrau,
die Eingabehilfe zur Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand macht es deutlicher ->
Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen.
Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.
Aber wie von @Picard777 schon erwähnt -> Steuerliche Auswirkung hat das aber meist nicht.
Mach doch mal eine Proberechnung ohne diese Beiträge und wenn sich nichts ändert mit diesen Eintragungen, kannst du es dir auch ersparen.
Tschüß
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AW: Wo kann ich die FfZ Haftplicht eintragen?
Zitat von thalifrau Beitrag anzeigenWas für Höchstbeträge ?
die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer ledig 1900 Euro und Ehepaar 3800 Euro.
Da kommt dann der schöne Satz im Steuerbescheid ->
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich
Tschüß
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Zitat von thalifrau Beitrag anzeigenIch kann ja noch nicht proberechnen da das Jahr ja noch nicht um ist. Oder ?
ich bin natürlich davon ausgegangen, dass du deine Steuererklärung für 2018 machst.
Jetzt macht es auch noch keinen Sinn, wenn das Jahr noch nicht rum ist, fehlen dir doch die konkreten Zahlen aus dem Beschäftigungsverhältnis usw.
Die Programme für die Steuererklärung 2019 erscheinen ja erst 2020.
Mit kompletten Zahlen kann man natürlich auch in einem Vorjahresprogramm die Werte eintragen um solche steuerlichen Auswirkungen zu sehen.
Tschüß
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