Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Überleitungspauschale als Rentner?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Überleitungspauschale als Rentner?

    Als Rentner (Einkommensteuerausgleich gemacht - keine Nachzahlungen) bin ich auf Minijob-Basis (450 Euro mtl.) in einer künstlerisch/publizistischen Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetztes tätig. Muss ich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung das als sog. Übungsleiterpauschale angeben? Wenn ja, wo?

    #2
    Wenn dieser Minijob vom Arbeitgeber pauschal (= ohne Lohnsteuerbescheinigung) versteuert wurde, gehört der nicht in die Einkommensteuerrklärung und damit auch nichts zur Übungsleiterpauschale, da das ja nicht Deine Steuer ist, sondern die des Arbeitgebers.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X