Als Rentner (Einkommensteuerausgleich gemacht - keine Nachzahlungen) bin ich auf Minijob-Basis (450 Euro mtl.) in einer künstlerisch/publizistischen Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetztes tätig. Muss ich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung das als sog. Übungsleiterpauschale angeben? Wenn ja, wo?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Überleitungspauschale als Rentner?
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Wenn dieser Minijob vom Arbeitgeber pauschal (= ohne Lohnsteuerbescheinigung) versteuert wurde, gehört der nicht in die Einkommensteuerrklärung und damit auch nichts zur Übungsleiterpauschale, da das ja nicht Deine Steuer ist, sondern die des Arbeitgebers.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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