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Nachzahlung Krankenkassenbeiträge

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    Nachzahlung Krankenkassenbeiträge

    Guten Abend,

    ich musste eine Nachzahlung an Krankenkassenbeiträgen für das vorherige Jahr leisten (gesetzliche KV). Wo trage ich diese Nachzahlung ein? Ich finde in der Steuererklärung keine passende Zeile hierfür.

    Beste Grüße

    #2
    Das ist im Jahr der Zahlung zu erklären, da wird dir der nachbezahlte Beitrag auch bescheinigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank schon einmal für die Antwort. Für mich ergibt sich folgende Problematik/Fragestellung: Ich habe ein Schreiben von der KK, wo bestätigt wird, dass ich die Zahlung getätigt habe. Ist diese Zahlung automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung einkalkuliert unter "Arbeitnehmerbeiträge zur KK". Denn diese Zahl lege ich ja in der Steuererklärung zugrunde. Wenn die Nachzahlung nicht enthalten ist, rechne ich die Nachzahlung dazu oder gibt es dafür ein extra Feld in der Steuererklärung?

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        #4
        Ich habe ein Schreiben von der KK, wo bestätigt wird, dass ich die Zahlung getätigt habe. Ist diese Zahlung automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung einkalkuliert unter "Arbeitnehmerbeiträge zur KK".
        Das wäre nur dann der Fall, wenn sie dein Arbeitgeber abgeführt hätte. Wenn du persönlich nachbezahlt hast, übermittelt die KK diesen Beitrag selbst elektronisch

        an die Finanzverwaltung. Das siehst du im Bescheinigungsabruf, man erhält auch eine schriftliche Mitteilung über die an das Finanzamt übermittelten Daten.

        Normalerweise sind solche Beiträge in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, das hat mir die Frage beantwortet!

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