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Erneut einen Steuerbescheid für 2018 erhalten

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    Erneut einen Steuerbescheid für 2018 erhalten

    Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig...Wir haben heute erneut einen Steuerbescheid für das Jahr 2018 erhalten.
    2018 war für uns Katastrophe, zuerst wurde ich zum Juni 2018 arbeitslos, dann meine Frau zum Oktober 2018.
    Im Steuerbescheid 2018 bekamen wir sogar noch etwas zurück. Der Steuerbescheid für 2018 stammt vom Januar 2020.
    Nun haben wir erneut einen Steuerbescheid für 2018 erhalten, mit Verspätungszuschlag etc. und etwas über 3000€ Nachzahlung!!!?
    Dieser Steuerbescheid für 2018 stammt vom März 2022. Die Steuernummern sind identisch.
    Mein Herz pocht, da wir sowieso hart am finanziellen Limit leben. Wasmache ich da am besten?
    Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

    #2
    Irgendwo muss bei den Erläuterungen ja stehen, warum der Bescheid geändert wurde. Wurde das ALG I im Erstbescheid nicht als Lohnersatzleistung angegeben?

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      #3
      Zitat von erkan20069 Beitrag anzeigen
      Wasmache ich da am besten?
      Zu allererst solltest Du den Bescheid auf alle Fälle mal lesen.

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        #4
        Also eine Erläuterung, weshalb erneut ein Bescheid erstellt wurde, steht nicht.
        An meinen Daten ist nichts verändert, die meiner Frau liegen viel höher, als sie als Arbeitnehmer verdient hat. Die Frage ist nun warum?
        Noch als Hinweis, in 2018 (als ich arbeitslos wurde) hatten wir im Finanzamt auf Steuerklasse 3/5 umgestellt. Beim Arbeitgeber bekam sie daher auch mehr Netto mit Steuerklasse 3 und ich entsprechend weniger mit Klasse 5 vom Arbeitsamt. Das durch die Steuerklassenumstellung wir für 2018 Steuererklärungspflichtig wurden, wussten wir damals noch nicht, erst durch den Bescheid des Finanzamtes aus 2020 für 2018 erfuhren wir daraus. Schenkten uns einen Steuererklärung mit den ganzen Ausgaben für Umzug etc., da damals auch viel Stress und Bescheid 2018 ja vorlag.
        Aber die gemeldeten Beträge des Arbeitgebers können doch jetzt nicht viel höher liegen? Wie soll das jetzt funktionieren? Kann ich für 2018 noch unsere Steuererklärung einreichen?

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          #5
          Also wurde für 2018 trotz Verpflichtung keine Steuererklärung abgegeben und es gab 2020 eine Schätzung. Dann wurde immer noch nichts abgegeben und deswegen jetzt 2022 vom Finanzamt die Schätzung erhöht. Jetzt hilft nur noch innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und schnell eine Steuererklärung nachreichen.

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            #6
            hmm nein, also es ist ein Bescheid auf Grundlage der gemeldeten Einkommensteuern vom Arbeitgeber. Der Bescheid ist ja in 2020 vom Finanzamt erstellt. Da müssten ja vom Arbeitgeber ja alles bereits übermittelt sein. und letztlich hat meine Frau ja nicht soviel verdient, als im neuen Bescheid angegeben.

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              #7
              Mir scheint eher das der neue Steuerbescheid aus 2022 eine Schätzung darstellt. ?!

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                #8
                Das FA hat die Daten der AG und nimmt diese als Grundlage für eine Schätzung. Eine Erklärung abgeben müsst ihr aber trotzdem, das steht auch in den Erläuterungen. Und zwar schnell.

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                  #9
                  Zitat von erkan20069 Beitrag anzeigen
                  Mir scheint eher das der neue Steuerbescheid aus 2022 eine Schätzung darstellt. ?!
                  Ich schließe mich da Kloebi an. Das Finanzamt hat erstmal moderat geschätzt, um Euch Gelegenheit zu geben, die Erklärung nachzureichen. Nachdem das nicht passiert ist wurde jetzt noch ein kleiner Anreiz geschaffen.
                  Womöglich wurde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben, dann ist die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat jetzt die letzte Chance. Und in den Erläuterungen wird bestimmt auch drauf eingegangen.

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