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AOK-Beitragsrückerstattung in Steuererklärung ?

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    AOK-Beitragsrückerstattung in Steuererklärung ?

    Ich habe Jahr 2021 Beiträge von der AOK erstattet, die ich in den letzten Jahren während dem Studium zu viel gezahlt hatte.
    Für diese Erstattung liegt mir nur eine Überweisung vor. Die Krankenkasse wollte meine IBAN und hat dann ohne Erklärung einen Betrag überwiesen und mich erst auf Nachfrage telefonisch aufgeklärt.

    Ist das in der Steuererklärung anzugeben? Wenn ja, wo genau im Formular? und brauche ich davon Belege? Außer einem Kontoauszug habe ich nichts schriftliches. Wie will das Finanzamt meine Angabe prüfen?

    Mit der Beitragserstattung liegt mein Jahreseinkommen für 2021, 600 € über dem Grundfreibetrag.

    Werden dadurch anfallende Steuern direkt von der Steuererstattung abgezogen oder werde ich vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung erhalten?

    #2
    Ist das in der Steuererklärung anzugeben? Wenn ja, wo genau im Formular? und brauche ich davon Belege?
    Falls Erklärungspflicht besteht, ist die Erstattung in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

    Eigentlich müsste die Krankenkasse die 2021 erstatteten Beiträge bereits elektronisch gemeldet haben. Falls du für den Bescheinigungsabruf

    bei Mein ELSTER registriert bist, kannst du doch nachschauen. Belege muss man nicht vorlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du meinst Du hast die erstattet bekommen? Die Krankenkasse hat die Dir überwiesen?

      Normalerweise kümmert sich der Arbeitgeber um die Krankenkassenbeiträge und meldet diese auch mit der Lohnsteuerbescheigung ans Finanzamt. Wenn Du Deine Versicherungsbeiträge selber zahlst, dann meldet das eben die Versicherung, und erstellt Dir bis Ende Februar des folgenden Jahres eine Bescheinigung über die notwendigen Eintragungen.

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        #4
        Ja, die Krankenkasse hat den Betrag als "Beitragsrückerstattung" überwiesen.

        Bei ELSTER gibt es keine Bescheinigung von der Krankenkasse.

        Ich habe den Betrag trotzdem mal in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 14 eingetragen. Im Prüfungsmodus hat sich die Steuerberechnung nicht verändert.

        Jetzt bin ich nicht sicher. Wenn ich die Beitragsrückerstattung angebe, ist kein Beleg da. Wenn ich es nicht angebe und doch Erklärungspflicht besteht, sind die Angaben in der Steuererklärung nicht wahrheitsgemäß?

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          #5
          Ich habe den Betrag trotzdem mal in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 14 eingetragen.
          Warum nicht in Zeile 19 ? Es sind doch Beiträge, die du nicht als Arbeitnehmer sondern als Student bezahlt hast. Steuerlich spielt es zwar keine Rolle,

          aber die Zeile 14 ist systematisch den Zeilen 11 bis 13 zugeordnet.

          Wenn ich es nicht angebe und doch Erklärungspflicht besteht,
          Mit Erklärungspflicht war die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemeint. Wenn du eine abgibst, musst du

          die Erstattung in jedem Fall erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Warum nicht in Zeile 19 ? Es sind doch Beiträge, die du nicht als Arbeitnehmer sondern als Student bezahlt hast. Steuerlich spielt es zwar keine Rolle,
            Ich war im Jahr 2021 kein Student mehr.



            Eine falsche Angabe möchte ich noch korrigieren: Das zu versteuernde Einkommen liegt in jedem Fall unter dem Grundfreibetrag.
            Bleibt also nur noch zu klären, wie ich die Beitragsrückerstattung ohne Bescheinigung der Krankenkasse belege.
            Zuletzt geändert von Rean; 15.03.2022, 19:51.

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              #7
              Ich war im Jahr 2021 kein Student mehr.
              Das spielt keine Rolle. Wenn du es in Zeile 14 erklärst, müsstest du den Betrag in Zeile 15 wiederholen, als Student hat man keinen Krankengeldanspruch.

              Systematisch ist deshalb die Zeile 19 richtiger, da es sich nicht um Beiträge gehandelt hat, die du als Arbeitnehmer entrichtet hast.

              Bleibt also nur noch zu klären, wie ich die Beitragsrückerstattung ohne Bescheinigung der Krankenkasse belege.
              Das musst du nicht belegen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Systematisch ist deshalb die Zeile 19 richtiger, da es sich nicht um Beiträge gehandelt hat, die du als Arbeitnehmer entrichtet hast.
                Dann muss ich bei Zeile 16 und 18 auch Angaben machen, die ich nicht kenne. und ohne Einträge komme ich nicht weiter.

                Ich lass es mal in Zeile 14, weil ich den genauen Zeitraum für die Erstattung nicht mehr kenne.

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                  #9
                  Dann muss ich bei Zeile 16 und 18 auch Angaben machen, die ich nicht kenne. und ohne Einträge komme ich nicht weiter.
                  Wenn du 2021 nicht mehr Student warst, gibt es für die Zeilen 16 und 18 nichts einzutragen, allenfalls dann 0, wenn du einen Teil des Jahres noch Student warst,

                  müsste es sowieso eine Bescheinigung der Krankenkasse geben. Aber wie bereits gesagt, steuerlich spielt es letztlich keine Rolle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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