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Hinzuverdienst während regulären Rente-Welche Einkommen zählen zum Grundfreibetrag?

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    Hinzuverdienst während regulären Rente-Welche Einkommen zählen zum Grundfreibetrag?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen bzgl. der Besteuerung des Hinzuverdienstes während der regulären Rente (Altersrente).
    Es gibt ja den Grundfreibetrag. Alles was über dem Grundfreibetrag liegt, muss ja versteuert werden.
    Nun ist meine Frage, welche Einkünfte zum Grundfreibetrag zählen?
    Gehören dazu alle Einkünfte, welcher der Ehemann und ggf. Ehefrau erzielen?

    Wie verhält es sich, wenn der Rentner einen Minijob (monatlich < 450 €) ausübt?
    Zählen Einkünfte aus einem Minijob ebenfalls dazu?


    Ich habe hier zur Veranschaulichung mal ein Beispiel:
    -jährliche Rente Ehemann = 13.000 €;
    -jährlicher Hinzuverdienst durch Minijob (Ehemann = 5.000 € (monatlich unter 450 €));
    -jährliche Mieteinnahmen der Ehefrau = 6.000 €;
    à ansonsten gibt es keine weiteren Einkommen;
    Insgesamt kommen wir dann auf 25.000 € an jährlichem Einkommen.
    Nach Abzug der Werbungskosten, … kommt man bspw. auf ein zu versteuerndes Einkommen von 22.000 €.
    Der Grundfreibetrag für Ehepaare liegt in 2022 bei ca. 19.968 €.

    D. h. ich müsste für den Differenzbetrag (ca. 2.032 €) Steuern zahlen, richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe.


    #2
    Was hat denn die Berechnung mit Elster ergeben? Du kannst das doch damit einfach überprüfen!

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      #3
      Ein pauschal versteuerter Minijob muss nicht in die Steuererklärung, alle anderen Einkünfte schon.

      Kommentar


        #4
        Wobei bei einer Altersrente bisher ja noch ein gewisser Anteil steuerfrei bleibt und von den Einkünften noch die Sonderausgaben abzuziehen sind,.

        also die Beiträge zur KV und PV. Du solltest alle relevanten Daten in Mein ELSTER oder einem Steuerprogramm erfassen, sonst ist das zu ungenau.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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