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EÜR: Übungsleiterpauschale für Hochschuldozenten?

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    EÜR: Übungsleiterpauschale für Hochschuldozenten?

    Hallo allerseits,

    ich (kein Kleinunternehmer) bin verunsichert wegen der Zeile 91 in der EÜR: "Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG".
    Genannt werden Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, aber keine Hochschuldozenten. Andererseits heißt es in § 3 (EStG) Absatz
    26. "gemeinnützige Zwecke", das träfe doch auf Hochschulen zu?

    Die konkrete Frage: Können in der Zeile 91 steuerfreie Dozentenhonorare eingetragen werden?

    Und wenn ja, wird der tatsächliche Betrag (über 3000€) oder nur die Pauschale von 3000€ eingetragen?

    Für einen hilfreichen Tip wäre ich dankbar.


    #2
    Ist das bei Dir wirklich eine nebenberufliche Tätigkeit ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Der Zeitaufwand für die Vorlesungen sind weniger als 10 Stunden pro Woche. Dass müsste doch nebenberuflich sein?

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        #4
        Zitat von Elsterdiät Beitrag anzeigen
        Der Zeitaufwand für die Vorlesungen sind weniger als 10 Stunden pro Woche. Dass müsste doch nebenberuflich sein?
        Ja, so ist es! Aber Deine ganze Frage betrifft Steuerrecht. Mit Elster hat das nichts zu tun.

        Kommentar


          #5
          Der Zeitaufwand für die Vorlesungen sind weniger als 10 Stunden pro Woche. Dass müsste doch nebenberuflich sein?
          Wenn du an der Hochschule in Vollzeit angestellt bist, bist du hauptberuflich tätig. Nur, wenn du anderswo angestellt oder selbstständig bist,

          wäre das eine nebenberufliche Tätigkeit, Geltend gemacht werden können dann maximal die 3.000,00 €
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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