Hallo allerseits,
ich (kein Kleinunternehmer) bin verunsichert wegen der Zeile 91 in der EÜR: "Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG".
Genannt werden Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, aber keine Hochschuldozenten. Andererseits heißt es in § 3 (EStG) Absatz 26. "gemeinnützige Zwecke", das träfe doch auf Hochschulen zu?
Die konkrete Frage: Können in der Zeile 91 steuerfreie Dozentenhonorare eingetragen werden?
Und wenn ja, wird der tatsächliche Betrag (über 3000€) oder nur die Pauschale von 3000€ eingetragen?
Für einen hilfreichen Tip wäre ich dankbar.
ich (kein Kleinunternehmer) bin verunsichert wegen der Zeile 91 in der EÜR: "Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG".
Genannt werden Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, aber keine Hochschuldozenten. Andererseits heißt es in § 3 (EStG) Absatz 26. "gemeinnützige Zwecke", das träfe doch auf Hochschulen zu?
Die konkrete Frage: Können in der Zeile 91 steuerfreie Dozentenhonorare eingetragen werden?
Und wenn ja, wird der tatsächliche Betrag (über 3000€) oder nur die Pauschale von 3000€ eingetragen?
Für einen hilfreichen Tip wäre ich dankbar.
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