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Steuerausgleich minderjähriges Kind

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    Steuerausgleich minderjähriges Kind

    Hallo liebe Anwender,
    ich bin leicht verzweifelt und hoffe, hier Hilfe zu finden.
    Meine Tochter (16 Jahre) macht seit August 2021 eine Ausbildung. Ihr Ausbildungsgehalt ist steuerfrei, sie zahlt nur die sozialen Abgaben.
    Zum Ausbildungsbetrieb fährt sie im Monat 3 Wochen lang täglich (Montag bis Freitag) mit dem Moped je 18 km.
    Die Berufsschule besucht sie dann eine Woche lang in Potsdam. Dort ist sie im Internat untergebracht. Das heißt, sie reist sonntags mit der Bahn an und kehrt freitags wieder zurück.
    Die Kosten werden von mir getragen.
    Nun zu meiner Frage. Kann meine Tochter, obwohl sie keine Steuern zahlt, eine eigene Steuererklärung machen oder mache ich das in meiner Steuerklärung?
    Und wo trage ich die Kosten für das Internat dann ein?
    Ich hoffe, es kann mir jemand ganz simpel helfen....
    Danke schön schon mal.


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    Zuletzt geändert von yodobive; 20.06.2022, 13:22.

    #2
    Es steht der Tochter natürlich frei, eine Steuererklärung zu machen, aber Steuern, die man nicht zahlt, kann man nicht erstattet bekommen.

    Bei den Eltern sind die Kosten für die Ausbildung der Kinder bereits über Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. Lediglich der Freibetrag für auswärtige Unterbringung sollte hier noch hinzukommen, hierfür ist die Anlage Kind zuständig.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      aber Steuern, die man nicht zahlt, kann man nicht erstattet bekommen.
      Mit der neuen Mobilitätssprämie stimmt das nicht mehr ganz. 100 Jahre lang war das so.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Mit der neuen Mobilitätssprämie stimmt das nicht mehr ganz. 100 Jahre lang war das so.
        Da hast du Recht, das verdränge ich immer. Aber selbst hier hat die Tochter Pech ("nur" 18 km Arbeitsweg).

        Kommentar


          #5
          Im übrigen ist das Ausbildungsgehalt gerade nicht "steuerfrei", sondern steuerpflichtig, die einzubehaltene Lohnsteuer betrug aber 0 €. Wäre es steuerfrei gewesen, könnte sie damit im Zusammenhang stehende Werbungskosten so oder so nicht ansetzen.

          Außerdem postest Du unter "Elsterformular", einer Software für Zeiträume bis einschließlich 2019 (danach eingestellt), d.h. damit kannst Du die Einkommensteuererklärung 2021 so oder so nicht erstellen. Ich verschiebe mal in etwas Passenderes.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Es steht der Tochter natürlich frei, eine Steuererklärung zu machen, aber Steuern, die man nicht zahlt, kann man nicht erstattet bekommen.

            Bei den Eltern sind die Kosten für die Ausbildung der Kinder bereits über Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. Lediglich der Freibetrag für auswärtige Unterbringung sollte hier noch hinzukommen, hierfür ist die Anlage Kind zuständig.
            Hallo,

            Das gilt nur für volljährige Kinder
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo,

              yodobive

              Die Beiträge zur KV,PV deiner Tochter kannst du in der Anlage King geltend machen
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Die Beiträge zur KV,PV deiner Tochter kannst du in der Anlage Kind geltend machen
                Die Tochter dürfte sie dann in einer eigenen Steuererklärung allerdings nicht geltend machen. Nachdem die aber bisher keine Steuern zahlt,

                ist eine eigene Steuererklärung der Tochter ohnehin überflüssig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Kommen jetzt langsam in OT, aber ich spinne das mal weiter:

                  Ja, ist richtig, dass nur entweder die Eltern oder die Tochter die KV-/PV-Beiträge geltend machen darf. Bei der Tochter wurden die Beiträge beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt in Form der Vorsorgepauschale, woraus sich bei der Tochter eine Steuer von 0 € ergab. Wenn nun die Eltern die KV-/PV-Beiträge geltend machen, hat die Tochter aus Sicht einer Einkommensteuerveranlagung keine KV-/PV-Beiträge mehr, die Vorsorgepauschale gibt es bei der Veranlagung nicht. Dann könnte es unter Umständen passieren, dass die Tochter nach § 46 Abs. Nr. 3 EStG zur Erklärungsabgabepflicht mutiert und dort eine Nachzahlung zustande kommt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    ... woraus sich bei der Tochter eine Steuer von 0 € ergab.
                    Wobei wir nicht wissen, ob die Vorsorgeaufwendungen der Grund dafür sind, dass die Lohnsteuer bei 0,00 liegt. Wir wissen nur, dass die Tochter

                    wohl Werbungskosten von über 1.000,00 € mit der Entfernungspauschale und der auswärtigen Unterbringung beim Berufsschulbesuch erreicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Deswegen ja auch "kommen jetzt langsam in OT".
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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