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    Zahnspange

    Guten Morgen,

    Hier ist mein Fall:
    2021 habe ich eine Zahnspange bekommen, ich bin erwachsen und die Krankenkasse hat das nicht übernommen. Ich habe keine private Zusatzversicherung, also, habe ich privat bezahlt.

    Meine Frage ist:
    Ist diese Ausgabe in meiner Steuererklärung absetzbar? Ich wollte es zum Steuerjahr 2021 hinzufügen, aber ich kann es in Mein Elster nicht finden.

    Ich würde mich über Hilfe freuen, vielen Dank!

    #2
    Ich wollte es zum Steuerjahr 2021 hinzufügen, aber ich kann es in Mein Elster nicht finden.
    Wo suchst du denn ? Krankheitskosten sind in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Ob die sich steuerlich auswirken,

    hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Es wird nämlich eine zumutbare Eigenbelastung gerechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      vielen Dank, ich habe die Anlage bereits gefunden.

      Ich habe meine Ausgaben in das Feld eingetragen:
      Außergewöhnliche Belastungen > 5. Andere Aufwendungen > Krankheitskosten
      Ich verstehe, dass dies richtig ist.

      Noch eine Frage:
      Rechnungen, die im Jahr 2021 ausgestellt, aber erst 2022 bezahlt werden, zählen dann 2021 oder in diesem Jahr?

      Nochmals vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        Zitat von DS6 Beitrag anzeigen
        vielen Dank, ich habe die Anlage bereits gefunden.

        Ich habe meine Ausgaben in das Feld eingetragen:
        Außergewöhnliche Belastungen > 5. Andere Aufwendungen > Krankheitskosten
        Ich verstehe, dass dies richtig ist.

        Noch eine Frage:
        Rechnungen, die im Jahr 2021 ausgestellt, aber erst 2022 bezahlt werden, zählen dann 2021 oder in diesem Jahr?

        Nochmals vielen Dank!
        Hallo,

        Relevant ist der Zahlungstermin
        Gruß FIGUL

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          #5
          Rechnungen, die im Jahr 2021 ausgestellt, aber erst 2022 bezahlt werden, zählen dann 2021 oder in diesem Jahr?
          Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Die Verteilung auf 2 Jahre ist wegen der Eigenbelastung allerdings nicht von Vorteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Die Verteilung auf 2 Jahre ist wegen der Eigenbelastung allerdings nicht von Vorteil.
            Hallo,

            was aber bei Handwerkerleistungen durchaus von Vorteil sein kann.
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              was aber bei Handwerkerleistungen durchaus von Vorteil sein kann.
              Dazu gehören Zahnspangen allerdings nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dazu gehören Zahnspangen allerdings nicht.
                Hallo,

                das kommt drauf an.
                Aber wer splittet schon eine Arztrechnung auf 2 Jahre.
                Deswegen ist dein Hinweis in Beitrag#5 schon ein bisschen abwegig
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Aber wer splittet schon eine Arztrechnung auf 2 Jahre.
                  Deswegen ist dein Hinweis in Beitrag#5 schon ein bisschen abwegig
                  Teil- und Ratenzahlungen werden öfter vereinbart, als du denkst. Nicht jeder Patient ist ausreichend liquide.

                  das kommt drauf an.
                  Dass der Zahntechniker die Zahnspange in deinem Haushalt anfertigt, ist absolut unwahrscheinlich, also wird das nichts mit der Handwerkerleistung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Teil- und Ratenzahlungen werden öfter vereinbart, als du denkst. Nicht jeder Patient ist ausreichend liquide.


                    Dass der Zahntechniker die Zahnspange in deinem Haushalt anfertigt, ist absolut unwahrscheinlich, also wird das nichts mit der Handwerkerleistung.
                    Hallo,

                    und wenn der Patient nicht liqide ist, ist der Hinweis erst recht überflüssig.
                    Angeben kann man nur was bezahlt wird und fertig
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      der größte Teil der Behandlung wurde zwar bereits im letzten Jahr bezahlt, aber es gibt noch Sprechstunden und den Retainer, die mit späteren Rechnungen bezahlt werden.

                      In diesem Fall ist es tatsächlich ein Nachteil, da der in 2022 gezahlte Betrag wahrscheinlich nicht den Mindestbetrag für die Absetzbarkeit erreicht.

                      Trotzdem bin ich froh, dass ich es in der Steuererklärung 2021 absetzen kann

                      Nochmals vielen Dank!

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