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Hilfe bei der Interpretation des Einkommensteuerbescheids

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    Hilfe bei der Interpretation des Einkommensteuerbescheids

    Kennt jemand ein Forum oder eine Internetplattforum, wo man Unterstützung/Hilfe bei der Interpretation des Einkommensteuerbescheids erhalten kann? Bislang verstand ich die Bescheide auch nie, wusste aber wenigstens (Seite 1 ganz unten), ob ich was kriege oder was zahlen muss.
    Jetzt bekam ich mit dem Bescheid für 2020 auch einen (neuen) Bescheid für 2019 (nach §175 Abs. 1 D´Satz 1 Nr. 1 AO geändert; wenn ich richtig gegoogelt habe: "soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird," Ein Satz mit mehr als 7 Siegeln für mich). Beim Bescheid 2019 steht nicht, ob ich was zahlen muss oder was erhalte.
    Beim Bescheid 2020 steht zumindest, dass 455,03 auf mein Konto überwiesen werden. Immerhin. Da könnte aber ebenso gut (für mein Verständnis) jede andere Zahl stehen, ich müßte es akzeptieren. Genau drüber steht: "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Einkommensteuer 2019 162,00" Im Bescheid für 2019 finde ich die Zahl 162 bei "mithin sind zu wenig entrichtet". Das würde passen, wenn darunter nicht wäre: "Anrechnung von Guthaben aus Bescheiden vom gleichen Tag: 162,00 es verbleiben 0,00".

    #2
    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Kennt jemand ein Forum oder eine Internetplattforum, wo man Unterstützung/Hilfe bei der Interpretation des Einkommensteuerbescheids erhalten kann?
    Ich jedenfalls nicht.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    wusste aber wenigstens (Seite 1 ganz unten), ob ich was kriege oder was zahlen muss
    Die Abrechnung ist immer der erste Teil des Bescheides. Ganz oben steht also wieviel festgesetzt wird, wieviel schon bezahlt ist und wieviel noch zu entrichten ist bzw. erstattet wird.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    ein Grundlagenbescheid
    Ein Grundlagenbescheid kann z. B. vorliegen wenn man an einer Gesellschaft beteiligt ist. Hat das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt Deinen Gewinnanteil nocht nicht ermittelt, dann bekommst Du trotzdem Deinen persönlichen Einkommensteuerbescheid. Sobald das Ergebnis für die Gesellschaft da ist, kann Dein Einkommensteuerbescheid dementsprechend geändert werden.

    Es gibt aber noch viele andere denkbare Grundlagenbescheide.

    [QUOTE=gavagai_der_dritte;n381020]Beim Bescheid 2019 steht nicht, ob ich was zahlen muss oder was erhalte/QUOTE]

    Doch, hast Du ja noch geschrieben. Zuerst aber mal den Bescheid für 2020:

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Beim Bescheid 2020 steht zumindest, dass 455,03 auf mein Konto überwiesen werden ... Genau drüber steht: "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Einkommensteuer 2019 162,00"
    Also, Du müsstest für 2020 617,03 bekommen. Aber für 2019 musst Du ja 162 zahlen, die werden gleich auf die Erstattung angerechnet. Deshalb also 'nur' 455,03.

    Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
    Im Bescheid für 2019 finde ich die Zahl 162 bei "mithin sind zu wenig entrichtet". Das würde passen, wenn darunter nicht wäre: "Anrechnung von Guthaben aus Bescheiden vom gleichen Tag: 162,00 es verbleiben 0,00".
    Genau, Du musst für 2019 nichts zahlen. Denn die offene Steuer 2019 wurde ja mit dem Guthaben 2020 verrechnet.

    Hoffe dass es jetzt ein bisschen verständlicher ist

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      #3
      Im Bescheid für 2019 finde ich die Zahl 162 bei "mithin sind zu wenig entrichtet". Das würde passen, wenn darunter nicht wäre: "Anrechnung von Guthaben aus Bescheiden vom gleichen Tag: 162,00 es verbleiben 0,00".
      Was ist jetzt daran nicht verständlich ? Die 162,00 € werden vollständig mit der Erstattung 2020 verrechnet, du musst deshalb nichts für 2019 nachzahlen,

      so dass 0,00 verbleiben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo gavagai_der_dritte,

        dass du für 2019 nichts bezahlen musst ergibt sich doch aus der Erläuterung eigentlich wäre eine Nachzahlung von 162,- Euro fällig wird aber mit dem Guthaben aus Bescheid von 2020 vom gleichen Tag verrechnet.
        Und dann mindert sich das Guthaben von 2020 eben auf 455,03 Euro
        Du musst doch wissen, welche Einkünfte du hast -> bist du irgendwo beteiligt an einer Gesellschaft, Grundstücksgemeinschaft usw. usw. Dafür ergehen Grundlagenbescheide und Mitteilungen an die Finanzämter der Beteiligten mit den festgestellten Einkünften.

        Tschüß

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          #5
          Danke für die Antworten. Die taggleiche Verrechnung von 2019 mit 2020 erkenne ich jetzt. Ansonsten blicke ich aber immer noch nicht durch. Aber da ich 455,03 kriege, soll es mir recht sein. Ich habe es über fünfzig Jahre nicht kapiert, da werde ich es die nächsten 25 Jahre auch noch aushalten (bin 78).

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was ist jetzt daran nicht verständlich ?
            Naja. Bei gewissen Usern erwarte ich sehr wenig.

            Kommentar


              #7
              Ich habe es über fünfzig Jahre nicht kapiert, da werde ich es die nächsten 25 Jahre auch noch aushalten (bin 78).
              Dass du zur Generation Ü70 gehörst, ist durchaus bekannt, aber keine Rechtfertigung bzw. kein Grund, einfache Sachverhalte nicht verstehen zu wollen.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dass du zur Generation Ü70 gehörst, ist durchaus bekannt, aber keine Rechtfertigung bzw. kein Grund, einfache Sachverhalte nicht verstehen zu wollen.
                Für mich sind 9 + 5 Seiten Kleingedrucktes kein einfacher Sachverhalt. Mein Abitur liegt über 55 Jahre zurück.
                Für Friedrich Merz ist es auch kein einfacher Sachverhalt, sonst er hätte er nicht vor Jahren gefordert, dass die Einkommensteuerberechnung auf ein Bierfilzl passen müsse und keiner hat es bisher in Deutschland geschafft.,

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                  #9
                  Zitat von gavagai_der_dritte Beitrag anzeigen
                  Für mich sind 9 + 5 Seiten Kleingedrucktes kein einfacher Sachverhalt.
                  Du scheiterst schon bei Seite 1.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Du scheiterst schon bei Seite 1.
                    Richtig. Andrerseits erspart mir das die Lebenszeit von 13 weiteren Seiten Kleingedrucktem.

                    Kommentar


                      #11
                      Dafür wechselst Du aber auf den Ausweichspielplatz "Elsterforum", entsparst dafür Deine Lebenszeit und die aller anderen eigentlich Hilfewilligen noch dazu. Den "Deal" finde ich jetzt ehrlich gesagt nicht so prickelnd, oder ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Vielleicht sollten wir das Thema schließen, ein Elsterthema ist das nicht wirklich, eher Steuerberatung. Und dafür gibt es Ansprechpartner, die dafür auch bezahlt werden.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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