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Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen

    Moin, gerade kam für die Mietwohnung die Nebenkostenabrechnung hereingeflattert ....
    Dazu folgende Fragen bzw. was kann steuerlich geltend gemacht werden (also 20 %)
    Straßenreinigung?
    Müllabfuhr?
    Haftpflichtversicherunge?
    Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung?

    Sicher bin ich mir bei:
    Hausreinigung
    Winterdienst
    Wartung Heizung
    Dachrinnenwartung


    Wasser und Kanalgebühren --> das meint wohl die Kosten für Brauch und Abwasser und wäre somit nicht absetzbar --> korrekt?

    Was ist mit der Grundsteuer?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
    Sonniges Wochenende!

    #2
    Müllabfuhr?
    Haftpflichtversicherunge?
    Feuer-Wasser-Sturm-Versicherung?
    Diese Positionen sicher nicht, bei Straßenreinigung gab es wohl mal unterschiedliche Auffassungen, im Kopf habe ich das aktuell nicht.

    Wasser- und Kanalgebühren sind ebensowenig begünstigt wie die Grundsteuer. Die meisten Hausverwaltungen bescheinigen die Dienst-

    und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung gesondert unter Hinweis auf § 35a EStG.

    Mit ElsterFormular können die Aufwendungen alle nicht mehr geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein Teil beantwortet wohl schon Deine Überschrift. Da das i.ü. auch keine Elster-Frage ist, nur Hinweis auf zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums:

      suchmaschiniere nach BMF 09.11.2016. Insbesondere die Anlage ist interessant.

      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die meisten Hausverwaltungen bescheinigen die Dienst-

        und Handwerkerleistungen in der Nebenkostenabrechnung gesondert unter Hinweis auf § 35a EStG.
        Hallo zusammen, meine Hausverwaltung leider nicht, daher die Fragen ....
        Vielen Dank an Charlie24 und Picard 777

        Schönes Wochenende!

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          #5
          Hallo,

          zu der Nebenkostenabrechnung meiner gemieteten Wohnung habe ich auch eine Frage: Werden die Daten (Schornsteinfeger, Wartungen, Hausmeistertätigkeiten etc.) in "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen", genauer unter "Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen", angegeben? Oder wird da im weiteren Verlauf ein extra Bogen für kommen? Ich mache meine Steuer zum ersten Mal und versuche noch einen Überblick zu bekommen. Im Forum hat die Suchfunktion leider nicht so gut geklappt, daher versuche ich hier mein Glück.

          Viele Grüße
          SSJ

          Kommentar


            #6
            m Forum hat die Suchfunktion leider nicht so gut geklappt, daher versuche ich hier mein Glück.
            Die Suchfunktion hier im Forum ist nicht wirklich gut, schau dir mal die hier verlinkten Downloads an: https://forum.elster.de/anwenderforu...463#post381463

            Das BMF-Schreiben von 2016 hat am Ende eine Tabelle, danach kannst du zuordnen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke, Charlie!

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