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ELSTER Benutzerkonto und Zusammenveranlagung - was tun nach Todesfall?

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    ELSTER Benutzerkonto und Zusammenveranlagung - was tun nach Todesfall?

    Hallo zusammen,

    bisher haben mein Mann und ich über das Benutzerkonto meines Mann gemeinsam die Steuererklärung abgegeben. Da mein Mann letztes Jahr verstorben ist, habe ich noch für das letzte Jahr die gemeinsame Erklärung über dieses Konto abgegeben. Wie geht es jetzt aber im kommenden Jahr weiter?

    Muss ich für mich ein neues Konto anlegen und alle Genehmigungen und Zugänge, z.B. Datenübermittlung, Zertifikatsdatei, Dateneingaben wieder neu für mich beantragen? Ich habe dazu leider nichts in der Hilfe gefunden und auch sonst nirgends und würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Danke und viele Grüße

    #2
    Grundsätzlich kann ein vorhandenes Konto auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiter genutzt werden, ob das auf längere Zeit Sinn macht,

    ist eine andere Frage. Wenn in dem Konto auch der Bescheinigungsabruf für dich eingerichtet ist, eilt es nicht mit einer Neuregistrierung.

    Was 2022 keinen Sinn mehr macht, ist eine Datenübernahme aus dem Vorjahr, weil deine Daten dort als Ehefrau eingetragen würden, du

    bist aber ab 2022 die steuerpflichtige Person, dein verstorbener Mann kommt in der Steuererklärung nicht mehr vor.

    Ich persönlich würde die Neuregistrierung auf die eigene Identifikationsnummer bevorzugen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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