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Studienkosten Erststudium Verlustvortrag

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    Studienkosten Erststudium Verlustvortrag

    Guten Tag,

    ich wollte die Community hier um Hilfe bitten. Ich habe nun mein Referendariat begonnen, was steuermäßig als Zweitstudium zählt. Nun wollte ich gerne meine Studiengebühren aus dem Erststudium im Rahmen der Einkommessteuererklärung geltend machen. Während des Erststudiums habe ich keine Steuererklärungen abgegeben.

    Könnte mir hemand erklären, wie genau dies nun zu erfolgen hat? Kann ich im Rahmen der Steuererklärung für das aktuelle Jahr nun alle Ausgaben angeben, oder muss ich noch für jedes Jahr des Studiums eine Erklärung machen, und dann einen Verlustvortrag geltend machen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    #2
    Für jedes Jahr eine eigene Steuererklärung mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben.
    Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben, Diese können daher nie zu einem Verlustvortrag führen. Bevor Du Dir Arbeit machst, solltest Du daher mal schauen, ob Einkommensteuererklärungen für die Jahre vor dem Zweitstudium nicht sinnfrei sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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