Ich habe meine PC Kleinteile über eine AFA Tabelle abgesetzt, weil es ja nicht-selbständige Gegenstände sind (und es vor 2021 war, jetzt kann man es ja direkt absetzen). Da ich nicht jedes USB Kabel etc. extra eintragen wollte, habe ich also alles unter einer Rubrik "PC Zeug" gelistet. Meine AFA tabelle für "PC Zeug" der letzten Jahre sah so aus:
Also Einlagewert im ersten Jahr war 0, weil ich praktisch nichts besaß und mir Sachen neu gekauft habe, daher nur Zugänge im ersten Jahr. Im zweiten Jahr entsprach der EInlagewert den Zugängen im ersten. Der Einlagewert für meine PC Kleinteile wächst also jedes Jahr um die Zugänge.
Jetzt ist es aber so, das Microsoft Office 2012 und der VHS Videorecorder irgendwann schlicht nicht mehr nutzbar sind und ich diese entsorgen möchte. Wo gebe ich an, dass ich diese Teile gewinn-frei entsorgt habe um dann den EInlagewert enstprechend reduzieren zu können? Oder reicht es einfach, den EInlagewert im nächstenjahr schrumpfen zu lassen? Ich dachte erst, dass ich entsorgung von alten Geräten, die schon fertig abgeschrieben sind, einfach unter Abgänge notiere, aber dies reduziert direkt den Buchwert und das ist ja falsch, da der Buchwert nur die Beträge enthält, die noch abgeschrieben werden..
Reicht es also, einfach den Einlagewert zu reduzieren?
Jahr | Einlagewert | Buchwert zu Beginn | Zugänge | Auflösungsbetrag | Abgänge | Buchwert am Ende |
2017 | 0 | 0 | 465.56* | 86.56 | 379 | |
2018 | 465.56 | 379 | 509.87 | 212.59 | 676.28 | |
2019 | 975.43 | 676.28 | 90.90 | 226.27° | 540.91 |
Jetzt ist es aber so, das Microsoft Office 2012 und der VHS Videorecorder irgendwann schlicht nicht mehr nutzbar sind und ich diese entsorgen möchte. Wo gebe ich an, dass ich diese Teile gewinn-frei entsorgt habe um dann den EInlagewert enstprechend reduzieren zu können? Oder reicht es einfach, den EInlagewert im nächstenjahr schrumpfen zu lassen? Ich dachte erst, dass ich entsorgung von alten Geräten, die schon fertig abgeschrieben sind, einfach unter Abgänge notiere, aber dies reduziert direkt den Buchwert und das ist ja falsch, da der Buchwert nur die Beträge enthält, die noch abgeschrieben werden..
Reicht es also, einfach den Einlagewert zu reduzieren?
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