Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie reduziert man den Einlagewert in der Afa Tabelle?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie reduziert man den Einlagewert in der Afa Tabelle?

    Ich habe meine PC Kleinteile über eine AFA Tabelle abgesetzt, weil es ja nicht-selbständige Gegenstände sind (und es vor 2021 war, jetzt kann man es ja direkt absetzen). Da ich nicht jedes USB Kabel etc. extra eintragen wollte, habe ich also alles unter einer Rubrik "PC Zeug" gelistet. Meine AFA tabelle für "PC Zeug" der letzten Jahre sah so aus:
    Jahr Einlagewert Buchwert zu Beginn Zugänge Auflösungsbetrag Abgänge Buchwert am Ende
    2017 0 0 465.56* 86.56 379
    2018 465.56 379 509.87 212.59 676.28
    2019 975.43 676.28 90.90 226.27° 540.91
    Also Einlagewert im ersten Jahr war 0, weil ich praktisch nichts besaß und mir Sachen neu gekauft habe, daher nur Zugänge im ersten Jahr. Im zweiten Jahr entsprach der EInlagewert den Zugängen im ersten. Der Einlagewert für meine PC Kleinteile wächst also jedes Jahr um die Zugänge.
    Jetzt ist es aber so, das Microsoft Office 2012 und der VHS Videorecorder irgendwann schlicht nicht mehr nutzbar sind und ich diese entsorgen möchte. Wo gebe ich an, dass ich diese Teile gewinn-frei entsorgt habe um dann den EInlagewert enstprechend reduzieren zu können? Oder reicht es einfach, den EInlagewert im nächstenjahr schrumpfen zu lassen? Ich dachte erst, dass ich entsorgung von alten Geräten, die schon fertig abgeschrieben sind, einfach unter Abgänge notiere, aber dies reduziert direkt den Buchwert und das ist ja falsch, da der Buchwert nur die Beträge enthält, die noch abgeschrieben werden..

    Reicht es also, einfach den Einlagewert zu reduzieren?

    #2
    Deine Abgänge erfasst du logischerweise unter Abgänge mit dem jeweiligen Buchwert.
    Vollständig abgeschriebene WG dürfen in deinen Buchwerten gar nicht mehr enthalten sein, da dein Buchwertbestand auch immer durch die Abschreibung gemindert wird - welche in deiner Aufstellung übrigens komplett fehlt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Deine Abgänge erfasst du logischerweise unter Abgänge mit dem jeweiligen Buchwert.
      Vollständig abgeschriebene WG dürfen in deinen Buchwerten gar nicht mehr enthalten sein, da dein Buchwertbestand auch immer durch die Abschreibung gemindert wird - welche in deiner Aufstellung übrigens komplett fehlt.
      Erstmal danke für deine Antwort. Aber was meinst du fehlt? Der Buchwert und die Abschreibung (=Auflösebetrag) sind doch da?

      Und es stimmt, die WG sind im Buchwert irgendwann nicht mehr enthalten, d.h. wenn keine Zugänge mehr kommen habe ich 2025 einen Buchwert von 0 € aber einen Einlagewert von 975.43 €. Da sich aber die vollständig abgeschriebenen WG irgendwan abnutzen, müsste sich der Einlagewert ja reduzieren. Und das ist meine Frage, wie kann ich dann den Einlagewert reduzieren?

      Abgänge bedeuten, dass sich der Buchwert reduziert, das ist also nur nutzbar, wenn ich ein nicht vollständig abgeschriebenes WG wieder veräußer.

      Bin jetzt nach Recherche hierauf gestoßen:
      https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2246656.html

      Scheint so, dass man bei einem einzel Posten, z.B. ein Laster für 120.000 € diesen nur bis zu einem Erinnerungswerd i.H.v. 1 € abschreibt und wenn man den Laster irgendwann entsorgt, dann schreibt man bei Abgänge 1 € rein. Heißt dass, sobald man den 1 € abgang hat, reduziert sich der Einlagewert von 120.000 € auf 0 €? Also so?
      Jahr Einlagewert Buchwert zu Beginn Zugänge Auflösungsbetrag Abgänge Buchwert am Ende
      2017 0 0 120.000 20.000 100.000
      2018 120.000 100.000 0 20.000 80.000
      2019 120.000 80.000 0 20.000 60.000
      2020 120.000 60.000 0 20.000 40.000
      2021 120.000 40.000 0 20.000 20.000
      2022 120.000 20.000 0 19.999 1
      2023 120.000 1 0 0 1
      2024 0 1 0 1 0
      Mit Einlagewert meine ich übrigens in der Anlage AVEÜR unter 4 - Beweglichge Wirtschaftsguter das Feld "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert".

      In der Elster Hilfe steht zu dem Begriff:


      Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert

      In der Spalte "Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert" sind die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten beziehungsweise Einlagewerte der zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums vorhandenen Wirtschaftsgüter – gegebenenfalls vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 EStG – einzutragen. Nachträgliche Veränderungen der Anschaffungs-/Herstellungskosten beziehungsweise Einlagewerte (insbesondere durch nachträgliche Anschaffungskosten und nachträgliche Anschaffungspreisminderungen), die bereits in vorangegangenen Wirtschaftsjahren eingetreten sind, sind zu berücksichtigen.
      Also meine Frage ist, wenn sich z.B. ein vollständig abgeschriebener Kopfhörer bei mir für 20 € verabschiedet hat reduzieren ich dann kommentarlos in der nächsten Est den Eintrag EInlagenwert um 20 € beim Afa Eintrag "PC Zeug"? Oder muss es z.B. in der Anlage EÜR bei 7- Entnahme einschließlich Sach, eistungs und Nutzungsentnahmen auflisten mit dem Betrag 20 €?
      Zuletzt geändert von Elenktik; 31.03.2022, 08:47.

      Kommentar

      Lädt...
      X