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Fragebogen steuerliche Erfassung für Ehegattin ausfüllen?

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    Fragebogen steuerliche Erfassung für Ehegattin ausfüllen?

    Sehr verehrte Mitglieder des Elster-Anwenderforums,

    derzeit beschäftigt meine Ehefrau und mich eine formale Frage bzgl. der Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Doch bevor ich zu dieser komme, sollte ich zur Einordnung wohl am besten kurz ein paar Fakten nennen:
    • Wir haben als Ehepaar eine gemeinsame Steuernummer, auf die bis Mitte letzten Jahres allerdings die selbständig freiberufliche Tätigkeit des Ehegatten, also mir, lief. Seither bin ich wieder angestellt und meine Frau möchte jetzt zu Mitte April eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
    • Eine Steuererklärung für 2021 haben wir noch nicht abgegeben, werden das aber bald tun.
    • In der Zwischenzeit (nach Beendigung meiner selbständigen Tätigkeit) haben wir unseren Wohnsitz gewechselt, sind aber mit dem Finanzamt am neuen Wohnsitz bisher nicht in Kontakt getreten.
    • Die Steuernummer ist natürlich nach wie vor die gleiche.
    • Wir verfügen beide über jeweils einen Elster-Account, haben aber die letzten Jahre stets den Account des Ehegatten genutzt und dort eben alle Berechtigungen zum Belegabruf eingetragen.
    Jetzt zu der technisch-formalen Frage, die sich in mehrere Teile untergliedert:
    1. Mit welchem Elster-Account füllen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für meine Ehefrau aus? Mit meinem oder mit ihrem?
    2. Falls mit meinem Account: Welche Steuernummer trage ich da ein? Einfach die bereits vorhandene?
    3. Spielt es eine Rolle, ob die Steuererklärung für 2021 bereits abgegeben wurde? Ich meine zwecks der Steuernummer, weil man meines Wissens ja bei Wohnsitzwechsel nach Abgabe der Steuererklärung eine neue Steuernummer kriegt?
    4. Mit welchem Elster-Account würden wir dann zukünftig unsere Finanzamt-Angelegenheiten klären?
    Bitte entschuldigt, falls einige der Fragen vielleicht banal erscheinen, in der Gemengelage ist es für uns aber einfach nicht klar, wie man hier in welcher Reihenfolge formal richtig vorgeht.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    Beste Grüße,
    Philipp & Meike

    #2
    Mit welchem Elster-Account füllen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für meine Ehefrau aus? Mit meinem oder mit ihrem?
    Technisch wäre das mit jedem möglich, aber ich würde das Konto der Ehefrau nehmen, wenn es dieses Konto nun schon mal gibt.

    Die vorhandene Steuernummer gilt für das bisherige Finanzamt, da soll der Fragebogen aber nicht hin. Man kann am Anfang des Fragebogens
    eine neue Steuernummer beantragen. Die wird für die freiberufliche Tätigkeit der Ehefrau ohnehin gebraucht.

    Ob ihr für 2021 schon eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, spielt für das gesamte Thema keine Rolle. Da beantragt ihr dann eine
    neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung.

    Ihr könnt die EÜR der Ehefrau über ihr Konto einreichen, ebenso Umsatzsteuervoranmeldungen usw.. Man kann aber auch alles über das
    Konto des Ehemanns machen oder alles über das Konto der Ehefrau. Es gibt da weder Präferenzen noch Beschränkungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Technisch wäre das mit jedem möglich, aber ich würde das Konto der Ehefrau nehmen, wenn es dieses Konto nun schon mal gibt.

      Die vorhandene Steuernummer gilt für das bisherige Finanzamt, da soll der Fragebogen aber nicht hin. Man kann am Anfang des Fragebogens
      eine neue Steuernummer beantragen. Die wird für die freiberufliche Tätigkeit der Ehefrau ohnehin gebraucht.

      Ob ihr für 2021 schon eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, spielt für das gesamte Thema keine Rolle. Da beantragt ihr dann eine
      neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung.

      Ihr könnt die EÜR der Ehefrau über ihr Konto einreichen, ebenso Umsatzsteuervoranmeldungen usw.. Man kann aber auch alles über das
      Konto des Ehemanns machen oder alles über das Konto der Ehefrau. Es gibt da weder Präferenzen noch Beschränkungen.
      Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!

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