Sehr verehrte Mitglieder des Elster-Anwenderforums,
derzeit beschäftigt meine Ehefrau und mich eine formale Frage bzgl. der Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Doch bevor ich zu dieser komme, sollte ich zur Einordnung wohl am besten kurz ein paar Fakten nennen:
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Beste Grüße,
Philipp & Meike
derzeit beschäftigt meine Ehefrau und mich eine formale Frage bzgl. der Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Doch bevor ich zu dieser komme, sollte ich zur Einordnung wohl am besten kurz ein paar Fakten nennen:
- Wir haben als Ehepaar eine gemeinsame Steuernummer, auf die bis Mitte letzten Jahres allerdings die selbständig freiberufliche Tätigkeit des Ehegatten, also mir, lief. Seither bin ich wieder angestellt und meine Frau möchte jetzt zu Mitte April eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
- Eine Steuererklärung für 2021 haben wir noch nicht abgegeben, werden das aber bald tun.
- In der Zwischenzeit (nach Beendigung meiner selbständigen Tätigkeit) haben wir unseren Wohnsitz gewechselt, sind aber mit dem Finanzamt am neuen Wohnsitz bisher nicht in Kontakt getreten.
- Die Steuernummer ist natürlich nach wie vor die gleiche.
- Wir verfügen beide über jeweils einen Elster-Account, haben aber die letzten Jahre stets den Account des Ehegatten genutzt und dort eben alle Berechtigungen zum Belegabruf eingetragen.
- Mit welchem Elster-Account füllen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für meine Ehefrau aus? Mit meinem oder mit ihrem?
- Falls mit meinem Account: Welche Steuernummer trage ich da ein? Einfach die bereits vorhandene?
- Spielt es eine Rolle, ob die Steuererklärung für 2021 bereits abgegeben wurde? Ich meine zwecks der Steuernummer, weil man meines Wissens ja bei Wohnsitzwechsel nach Abgabe der Steuererklärung eine neue Steuernummer kriegt?
- Mit welchem Elster-Account würden wir dann zukünftig unsere Finanzamt-Angelegenheiten klären?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Beste Grüße,
Philipp & Meike
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