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Umsatzsteuervorauszahlung

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    Umsatzsteuervorauszahlung

    Hallo,
    ich muss eine quartalsmäßige Umsatzsteuervorauszahlung erstellen und abgeben und wollte gerne wissen, ob ich die Miete für meine volljährige Tochter als Ausgaben hierbei abziehen darf, die ich über mein Geschäftskonto auch bezahle.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    #2
    ... ob ich die Miete für meine volljährige Tochter als Ausgaben hierbei abziehen darf, die ich über mein Geschäftskonto auch bezahle.
    Die Frage betrifft Steuerrecht, deshalb nur ganz kurz: Nein ! Außerdem werden Wohnungen in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig vermietet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, die mir sehr weitergeholfen hat!

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