Kinderzuschlag

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  • aehoehueh
    Neuer Benutzer
    • 04.04.2022
    • 1

    #1

    Kinderzuschlag

    Hallo, mein Mann hat im vergangenen Jahr Kinderzuschläge vom Arbeitgeber auf den Bruttolohn erhalten - dementsprechend wurden diese m.E. mit versteuert. Muss ich diese in der Steuererklärung angeben und wenn ja wo?
    Vielen Dank für Antworten.
    VG
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Wenn sie mitversteuert wurden, sind sie doch schon in der Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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