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    Ferienwohnung

    Hallo,

    wir sind gerade dabei die Steuer für Vermietung und Verpachtung zu erstellen. Unsere Kleine Wohnung in unserem Haus wird seit letzem Jahr als Ferienwohnung vermietet. rein nur als Fewo ohne Anteil von uns.

    was muss ich bei Eintragung Ankage V beachten und welche Zeilen müssen ausgefüllt werden. Gibt es auch da eine Splittung in Prozenten wie bei einer Dauervermietung? Was ist mit den Ausgaben wie Neuanschaffung Möbel oder Pflanzen.

    #2
    Deine Fragen betreffen zum Teil Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    was muss ich bei Eintragung Ankage V beachten und welche Zeilen müssen ausgefüllt werden
    Die Frage ist zu allgemein gehalten, außerdem gibt es zu fast allen Zeilen der Anlage V eine Hilfe (Ausfüllanleitung)


    Gibt es auch da eine Splittung in Prozenten wie bei einer Dauervermietung?
    Wenn ihr selbst in dem Haus wohnt, muss natürlich aufgeteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kleiner Tip noch: macht mal eine Totalüberschussprognose auf einen Zeitraum von 20-30 Jahre ob sich die FeWo finanziell übehaupt lohnt.
      Vor allem möchte das FA eine solche Totalüberschussprognose im Verlustfall auch gerne sehen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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