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Steuererklärung 2021: PV-Anlage mit Vereinfachungsreglung, Thema Umsatzsteuerfassung

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    Steuererklärung 2021: PV-Anlage mit Vereinfachungsreglung, Thema Umsatzsteuerfassung

    Hallo,

    Meine neue PV-Anlage muss erstmalig in meine Jahressteuererklärung mit einfließen. Ich habe Einspeisung von ca. 150€/Jahr + Eigenverbrauch.
    Das Ganze soll eigentlich unter "Kleinunternehmerreglung und Liebhaberbetrieb" laufen

    Ich habe den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von PV-Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht" angeschickt und und die "Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung" wurde entsprochen. Anlage EÜR entfällt. Gleichzeitig werde ich zur Abgabe von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet. Eine extra Steuernummer habe ich nicht erhalten .

    So jetzt mein Problem: Als Privatperson fehlt mir der komplette Überblick zur richtigen Eingabe der Umsatzsteuer in Elster.
    - Welche Anlage ist das in Elster, --> Anlage G ??

    - Welche Zeilen muss ich mit welchen Daten befüllen ? z.Bsp. Einspeisevergütung und Eigenverbrauch, sowie die resultierenden Steuern.


    Leider habe ich noch keine einfache Hilfe für "Nicht-Elsterformular-Experten" im www erhalten. Das können doch nur einzelne Zeilen der Gesamtanlage sein!??

    Ich danke schon mal für alle Bemühungen.

    #2
    Nein, die Umsatzsteuererklärung ist keine Anlage zur Einkommensteuererklärung, sondern eine eigene Erklärung. Leider hast Du fälschlicherweise unter Allgemein und Projekt gepostet. Denn um Deine weiteren Fragen zu beantworten muss man unbedingt wissen, mit was Du Deine Steuererklärungen erstellst.

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      #3
      Welche Anlage ist das in Elster, --> Anlage G ??
      Nein, die Umsatzsteuerjahreserklärung ist ein eigenes Formular, zu finden unter Umsatzsteuer: https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

      Du wählst das Jahr 2021 aus, füllst den Allgemeinen Teil aus und erklärst deine Umsätze als Kleinunternehmer in den Zeilen 33 und 34.

      In Zeile 33 muss bei dir dann 0 stehen. In Zeile 168 musst du noch 0,00 eintragen, eventuell auch in Zeile 167.

      Das ist allerdings alles nur richtig, wenn du nicht für die Regelbesteuerung optiert hast, wie das die meisten PV-Anlagenbesitzer machen.

      In der Einkommensteuererklärung kommt deine PV-Anlage nicht vor !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Denn um Deine weiteren Fragen zu beantworten muss man unbedingt wissen, mit was Du Deine Steuererklärungen erstellst.
        Wenn ein Neuling hier im Forum im ersten Beitrag den Begriff Elster verwendet, frage ich da inzwischen nicht mehr nach, denn zu 99,9 % meint er

        damit die Webanwendung Mein ELSTER. Dass diese Bezeichnung aus unserer Sicht nicht präzise genug ist, ist für einen Anfänger nicht ersichtlich

        Auf der Startseite des Webportals steht links oben: ELSTER Ihr Online-Finanzamt. In der Mitte gibt es einen Button: Für wen ist ELSTER ?

        Woher sollen die Leute wissen, dass 2017 die Devise ausgegeben wurde, das neue Portal heißt Mein ELSTER, wenn diese Bezeichnung gar

        nicht durchgängig verwendet wird ? https://www.elster.de/eportal/start
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          danke für eure schnellen und hilfreichen Antworten,

          Ich habe das Formular gefunden und mit der Befüllung angefangen.

          wenn du nicht für die Regelbesteuerung optiert hast
          Ich habe keine Regelbesteuerung. oder anders ich bezahle die 19% der Investition und keine 19% auf Gewinne.


          In Zeile 34 werden also nur die erlöse aus der Einspeisevergütung eingetragen, Der Eigenverbrauch wird gar nicht erfasst !??


          VG

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            #6
            In Zeile 34 werden also nur die erlöse aus der Einspeisevergütung eingetragen, Der Eigenverbrauch wird gar nicht erfasst !??
            Doch, den Eigenverbrauch musst du nach Wiederbeschaffungskosten ermitteln und zur Einspeisevergütung hinzuaddieren.

            Keine Angst, deine Umsätze bleiben auch nach Einbeziehung des Eigenverbrauchs weit unter den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              ... und wie ermittelt man "Wiederbeschaffungskosten"? Ist das die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis lt. Stromvertrag mal kWh!?

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                #8
                ... und wie ermittelt man "Wiederbeschaffungskosten"? Ist das die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis lt. Stromvertrag mal kWh!?
                Es ist der Bezugspreis, den du für die selbst verbrauchten kWh bei deinem Stromversorger bezahlen müsstest, nicht die Differenz zur Einspeisevergütung.

                Du musst meines Wissens sogar die Grundgebühr einrechnen (§ 10 Abs. 4 UStG). Das spielt aber in deinem Fall keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass dein

                Netzbetreiber in seinen Gutschriften für die Einspeisung keine Umsatzsteuer ausweist. Aber du wirst ihn ja über den Kleinunternehmerstatus informiert haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Wiederbeschaffungskosten sind hier die Kosten, die Du hast, um den Strom zu erzeugen. Mit Elster hat das aber nichts zu tun.

                  Und Umsatzsteuer wird auf den Umsatz erhoben, nicht auf den Gewinn.

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                    #10
                    Wiederbeschaffungskosten sind hier die Kosten, die Du hast, um den Strom zu erzeugen.
                    Selbstkosten darf man nur ausnahmsweise ansetzen. Siehe § 10 Abs. 4 UStG:

                    Der Umsatz wird bemessen
                    ... sowie bei Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen
                    gleichartigen Gegenstand
                    oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes;
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      nochmals vielen Dank für die wirklich super Hilfe!

                      Ich kenne das Formular und die Stellen, welche befüllt werden müssen, Eigentlich muss ich (bei mir) also nur die Einspeisevergütung+ (Selbstverbrauch x Bezugspreis) in Zeile 34 eintragen (und die 0 in Zeile 33, 167 +168 nicht vergessen. So oder so scheint das Ganze bei mit nur eine "formelle gesetzliche Notwendigkeit" ohne eine finanzielle Auswirkung zu sein.




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                        #12
                        So oder so scheint das Ganze bei mit nur eine "formelle gesetzliche Notwendigkeit" ohne eine finanzielle Auswirkung zu sein.
                        Das siehst du richtig ! Es dient nur zur Überprüfung deines Kleinunternehmerstatus. Bei uns in Bayern verzichten deshalb viele Finanzämter auf diese

                        formellen Erklärungen, eine gesetzliche Regelung gibt es dafür allerdings nicht. In den meisten Bundesländern muss Jahr für Jahr eingereicht werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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