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Muss die Anschaffung PC bzw. Laptop berufliche erforderlich sein?

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    Muss die Anschaffung PC bzw. Laptop berufliche erforderlich sein?

    Schönen guten zusammen!
    Ich habe meine Steuererklärung bereits eingereicht und meinen im Januar 2020 gekauften Laptop als Arbeitsmittel angegeben. Ich hatte ihn extra gekauft, um damals gelegentlich im Homeoffice zu arbeiten. Das war zu dem Zeitpunkt noch nicht so gängig. Kurze Zeit später, jeder erinnert sich, kam Corona und es war allgemein gewünscht, möglichst viel im Homeoffice zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hätte mir einen Laptop zur Verfügung gestellt, sofern ich keinen privaten gehabt hätte.

    Der Laptop wird tatsächlich zu mindestens 90% beruflich genutzt. Für private Zwecke habe ich noch einen iMac. Durch die Homeoffice-Pflicht in 2021 habe ich den überwiegenden Teil zu Hause gearbeitet. Nun verlangt das FA nicht nur die Rechnung für den Laptop sondern auch eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass die Anschaffung erforderlich war und mir kein Laptop vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.

    Nun zur Frage: Ist das überhaupt relevant, ob ich den Laptop anschaffen musste? Ich konnte dazu nichts finden. Ich bin davon ausgegangen, dass nur wichtig ist, dass der Laptop beruflich genutzt wird. Daran scheint das FA ja offensichtlich keine Zweifel zu haben.

    Im Voraus schon mal besten Dank für Eure Antworten.

    #2
    Deine Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Dein Arbeitgeber muss doch nur bestätigen, dass er dir tatsächlich keinen Laptop zur Verfügung gestellt hat, die Gründe spielen doch keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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