Wenn es um die Vorabpauschale geht versuche ich es genau zu verstehen. Ich habe Ende 2021 Investmentfonds gekauft, besass aber vorher keine Fonds.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die fiktiven Vorabpauschaleinnahmen aus diesen Fonds am ersten Januarwochentag dieses Jahres, also am 3. Januar 2022, entstanden. Daher sollte die Vorabpauschale grundsätzlich nur auf der Steuererklärung für das Einkommensjahr 2022 erklärt werden. Da sich aber der Basiszinssatz für 2021 als negativ herausgestellt hat, werde ich Vorabpauschalesteuer für 2022 tatsächlich nicht deklarieren oder zahlen.
Auch für 2022 ist der Basiszinssatz negativ ausgefallen, sodass im Januar 2023 keine Vorabpauschale anfällt.
Falls ich meine Fonds behalte und der Basiszinssatz für 2023 positiv ausfällt, dann gibt es Anfang Januar 2024 ein Vorabpauschalesteuer. Also muss ich mich erst in drei Jahren um die Deklaration der Vorabpauschale kümmern: also im Frühjahr 2025, wenn ich die Steuererklärung für das Einkommensjahr 2024 mache für eine Vorabpauschale Anfang Januar 2024 Jahres wegen eines positiven Basiszinssatzes im Jahr 2023.
Denke ich richtig?
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die fiktiven Vorabpauschaleinnahmen aus diesen Fonds am ersten Januarwochentag dieses Jahres, also am 3. Januar 2022, entstanden. Daher sollte die Vorabpauschale grundsätzlich nur auf der Steuererklärung für das Einkommensjahr 2022 erklärt werden. Da sich aber der Basiszinssatz für 2021 als negativ herausgestellt hat, werde ich Vorabpauschalesteuer für 2022 tatsächlich nicht deklarieren oder zahlen.
Auch für 2022 ist der Basiszinssatz negativ ausgefallen, sodass im Januar 2023 keine Vorabpauschale anfällt.
Falls ich meine Fonds behalte und der Basiszinssatz für 2023 positiv ausfällt, dann gibt es Anfang Januar 2024 ein Vorabpauschalesteuer. Also muss ich mich erst in drei Jahren um die Deklaration der Vorabpauschale kümmern: also im Frühjahr 2025, wenn ich die Steuererklärung für das Einkommensjahr 2024 mache für eine Vorabpauschale Anfang Januar 2024 Jahres wegen eines positiven Basiszinssatzes im Jahr 2023.
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