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Jobticket + PKW

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    Jobticket + PKW

    Guten Tag zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und habe eine Frage, auf die ich auch nach langem googlen keine Antwort finde.

    Und zwar, mein Arbeitgeber stellt mir ein kostenfreies ÖPNV Ticket zur Verfügung, welches auch in Zeile 17 auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

    Allerding wohne ich außerhalb des Tarifgebiets und muss mit dem Auto zum ersten Bahnhof des Tarifgebiets fahren.
    • Wo kann/muss ich diese Kilometer im Elsterformular eintragen?
    Ich möchte die extra aufführen, weil min ÖPNV-Ticket für diese Anfahrt ja nicht angerechnet werden soll bzw. kann.

    Vielen Dank!

    #2
    Du machst da wohl einen Denkfehler: Wenn Du beispielsweise an 200 Tagen 5 Kilometer per PKW zum Bahnhof fährst und dann mit dem Zug zum Betrieb (15 Bahnkilometer, aber 8 Kilometer kürzeste Autoentfernung) und der Arbeitgeber Dir in Zeile 17 300 € bescheinigt, dann lautet Deine Eintragung wie folgt:

    200 Tage, einfache Entfernung 13 km, davon mit PKW zurückgelegt 5 km / davon mit Sammelbeförderung 0 km (= bitte keinen Eintrag) / davon mit ÖPNV 8 Kilometer, Aufwendungen mit ÖPNV 0 € (wahrscheinlich leer lassen), Arbeitgeberleistung steuerfrei lt. Nr. 17 300 €
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Meine Fahrkarte wird gegengerechnet, das habe ich festgestellt, indem ich die Angabe in Zeile 17 lösche. Ohne Eintrag in Zeile 17 würde ich laut ElsterOnline Vorberechnung fast 1/3 mehr zurückbekommen. Deshalb meine Logik, dass ich die Anfahrt zum Bahnhof gesondert aufführe, weil man mir da ja Zeile 17 nicht gegenrechnen darf.

      Liege ich so falsch?

      Gesamtkilometer sind 55(Autokilometer), davon 15 mit dem Auto.
      Muss ich die Bahnkilometer herausfinden und angeben?

      Merci!

      Kommentar


        #4
        Liege ich so falsch?
        Ja, da liegst du falsch. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich einheitlich nach der Gesamtstrecke (kürzeste Straßenverbindung)

        zu ermitteln, die Bahnkilometer spielen keine Rolle. Du teilst also die 55 km auf 15 mit dem Auto zu 40 mit Öffentlichen Verkehrsmitteln auf.

        Als Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind die Kosten des Job-Tickets einzutragen, die der AG-Erstattung unter Nummer 17 der LStB

        entspricht. Die Entfernungspauschale wird um diese Erstattung gekürzt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Shoemaker Beitrag anzeigen
          Hallo Picard777,

          vielen Dank für Deine Antwort.

          Meine Fahrkarte wird gegengerechnet, das habe ich festgestellt, indem ich die Angabe in Zeile 17 lösche. Ohne Eintrag in Zeile 17 würde ich laut ElsterOnline Vorberechnung fast 1/3 mehr zurückbekommen. Deshalb meine Logik, dass ich die Anfahrt zum Bahnhof gesondert aufführe, weil man mir da ja Zeile 17 nicht gegenrechnen darf.

          Liege ich so falsch?

          Gesamtkilometer sind 55(Autokilometer), davon 15 mit dem Auto.
          Muss ich die Bahnkilometer herausfinden und angeben?

          Merci!
          Hallo,

          hast du den Beitrag von Picard777 nicht verstanden?
          Gruß FIGUL

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