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UStVa für PV-Eigenverbrauch

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    UStVa für PV-Eigenverbrauch

    Hallo zusammen,
    ich bin zum ersten Mal in einem Forum unterwegs und hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier an der richtigen Stelle bin:
    Wir haben seit letztem Jahr eine PV-Anlage mit Batteriespeicher und Eigenverbrauch. Den Eigenverbrauch dokumentiere ich monatlich als Einnahme in meiner Steuertabelle und habe die Umsatzsteuer aus dieser unentgeltlichen Wertabgabe in der UStVA in Zeile 20 / Ziffer 81 eingetragen.
    Heute rief ein netter Herr vom Finanzamt an und wollte mit erklären, dass ich das erst in der USt-Jahreserklärung angeben darf.
    Weiß jemand was richtig ist? Selbst wenn ich den Eigenverbrauch nur jährlich erfasse landet er mit meiner Steuertabelle dann spätestens im 4. Quartal in der UStVA?!?
    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe

    #2
    Heute rief ein netter Herr vom Finanzamt an und wollte mit erklären, dass ich das erst in der USt-Jahreserklärung angeben darf.
    Meines Erachtens hat er nicht recht. Der Eigenverbrauch gehört zwar auch in die Jahreserklärung, es ist aber nicht verboten, den bereits in der

    Voranmeldung zu erfassen. Wenn du ihn nur in der Jahreserklärung erfassen würdest, müsstest du ja auch mehr nachzahlen. In der Voranmeldung

    wird der Umsatz zwar nicht spezifiziert, aber das sieht das Voranmeldeformular auch nicht vor. Zum Thema Voranmeldung findest du auch Hinweise

    in der Broschüre des Bayer. Landesamts für Steuern und zwar in den Abschnitten 5 und 9. Dort wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass

    der Eigenverbrauch auch bei den Voranmeldungen erfasst wird: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24!
      So kenne ich das noch aus meiner Zeit (lang ist's her) als Freiberufler. War nur unsicher, weil es für den Eigenverbrauch ja keine Rechnung gibt...

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        #4
        War nur unsicher, weil es für den Eigenverbrauch ja keine Rechnung gibt.
        Man erstellt normalerweise einen Eigenbeleg, aufgrund dessen man auch noch später die Herleitung nachvollziehen kann.

        Ansonsten habe ich jetzt schon öfter gehört, dass Finanzämter bei dem Thema Photovoltaik nicht so ganz nach Vorschrift vorgehen.

        Manche verzichten schon nach einem Jahr auf die Voranmeldungen und nicht erst nach 2 Jahren. Es geht ja oft auch nur um kleine

        Beträge.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Moby Dick Beitrag anzeigen
          habe die Umsatzsteuer aus dieser unentgeltlichen Wertabgabe in der UStVA in Zeile 20 / Ziffer 81 eingetragen
          Bei Kennzahl 81 musst Du den ganzen Nettobetrag für die Wertabgabe eintragen, nicht nur die Steuer daraus.

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