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Kapitalertrag auf Tafelpapier - Steuerbescheinigung aus 2021 mit Zahlungstag aus 2016

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    Kapitalertrag auf Tafelpapier - Steuerbescheinigung aus 2021 mit Zahlungstag aus 2016

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Teil-Forum gelandet.

    Kurz zur Situation;
    Im letzten Jahr hatte ich beim Umzug in eine neue Wohnung Glück und habe Tafelpapiere in einer "Erinnerungsbox" aus Jugendzeiten gefunden.
    Ich habe sie dann auch direkt über die Bank verkauft/eingelöst.

    Die Tafelpapiere waren wohl bereits in 2016 an eine Verwahrstelle in Luxemburg ausgeschüttet worden.
    Die Bank hat das Kapital nun in 2021 von dort eingefordert (abzgl. Verwahrungskosten) und Kapitalertragsteuer etc. abgeführt und mir den übrigen Betrag ausgezahlt.

    Eine Steuerbescheinigung wurde mir daher in 2021 ebenfalls zugesendet.
    Allerdings ist dort als Zahlungstag ein Datum in 2016 vermerkt ("Es werden für den 18.02.2016 folgende Angaben bescheinigt...")

    Ich würde nun eigentlich gerne die einbehaltene Steuer mit vorhandenen Verlusten verrechnen lassen.
    Da ich es letztes Jahr eingelöst habe bzw. die Zahlung erhalten habe (Zuflussprinzip?) wäre ich davon ausgegangen, dass das auch grundsätzlich möglich ist.
    Der abweichende Zahlungstag irritiert mich an dieser Stelle aber.

    Wie seht Ihr das?
    Ist es grundsätzlich möglich/unmöglich oder sollte ich es einfach versuchen(alle Bescheinigungen einreichen und den Fall vom Finanzamt prüfen lassen)?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Rückmeldung(en).

    Beste Grüße

    Brock

    #2
    Ich sehe es erstmal so, dass das keine Frage zu Elster, sondern zu Steuerrecht ist.

    Grundsätzlich gilt auch für Kapitalerträge das Zuflussprinzip. Die Zahlung ist anscheinend 2016 geflossen und stand in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht desjenigen, der die Papiere besaß.

    https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2538926.html

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      #3
      Hallo Multi,

      Danke erstmal für die Antwort!

      Ja, das stimmt wohl. Ich habe die Themengebiete in meiner Frage ziemlich vermischt - sorry dafür!

      Im Grunde geht es mir darum, ob ich eine Steuerbescheinigung mit einem Zahlungstag in 2016 noch in die Steuererklärung 2021 einfügen „darf“ (unabhängig davon, ob sie dann später vom Finanzamt berücksichtigt/genehmigt wird oder nicht) oder ob ich damit gegen irgendwelche Richtlinien/Gesetze verstoße.

      Vielen Dank aber für die zusätzliche steuerliche Einschätzung und den Link zum Fall!
      So wie das aussieht, werde ich es dann ja nicht mehr einreichen brauchen.

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        So wie das aussieht, werde ich es dann ja nicht mehr einreichen brauchen.
        Jedenfalls nicht für 2021. Was 2016 angeht, dürfte der Zug abgefahren sein. Aber auch das ist Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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