Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Teil-Forum gelandet.
Kurz zur Situation;
Im letzten Jahr hatte ich beim Umzug in eine neue Wohnung Glück und habe Tafelpapiere in einer "Erinnerungsbox" aus Jugendzeiten gefunden.
Ich habe sie dann auch direkt über die Bank verkauft/eingelöst.
Die Tafelpapiere waren wohl bereits in 2016 an eine Verwahrstelle in Luxemburg ausgeschüttet worden.
Die Bank hat das Kapital nun in 2021 von dort eingefordert (abzgl. Verwahrungskosten) und Kapitalertragsteuer etc. abgeführt und mir den übrigen Betrag ausgezahlt.
Eine Steuerbescheinigung wurde mir daher in 2021 ebenfalls zugesendet.
Allerdings ist dort als Zahlungstag ein Datum in 2016 vermerkt ("Es werden für den 18.02.2016 folgende Angaben bescheinigt...")
Ich würde nun eigentlich gerne die einbehaltene Steuer mit vorhandenen Verlusten verrechnen lassen.
Da ich es letztes Jahr eingelöst habe bzw. die Zahlung erhalten habe (Zuflussprinzip?) wäre ich davon ausgegangen, dass das auch grundsätzlich möglich ist.
Der abweichende Zahlungstag irritiert mich an dieser Stelle aber.
Wie seht Ihr das?
Ist es grundsätzlich möglich/unmöglich oder sollte ich es einfach versuchen(alle Bescheinigungen einreichen und den Fall vom Finanzamt prüfen lassen)?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Rückmeldung(en).
Beste Grüße
Brock
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Teil-Forum gelandet.
Kurz zur Situation;
Im letzten Jahr hatte ich beim Umzug in eine neue Wohnung Glück und habe Tafelpapiere in einer "Erinnerungsbox" aus Jugendzeiten gefunden.
Ich habe sie dann auch direkt über die Bank verkauft/eingelöst.
Die Tafelpapiere waren wohl bereits in 2016 an eine Verwahrstelle in Luxemburg ausgeschüttet worden.
Die Bank hat das Kapital nun in 2021 von dort eingefordert (abzgl. Verwahrungskosten) und Kapitalertragsteuer etc. abgeführt und mir den übrigen Betrag ausgezahlt.
Eine Steuerbescheinigung wurde mir daher in 2021 ebenfalls zugesendet.
Allerdings ist dort als Zahlungstag ein Datum in 2016 vermerkt ("Es werden für den 18.02.2016 folgende Angaben bescheinigt...")
Ich würde nun eigentlich gerne die einbehaltene Steuer mit vorhandenen Verlusten verrechnen lassen.
Da ich es letztes Jahr eingelöst habe bzw. die Zahlung erhalten habe (Zuflussprinzip?) wäre ich davon ausgegangen, dass das auch grundsätzlich möglich ist.
Der abweichende Zahlungstag irritiert mich an dieser Stelle aber.
Wie seht Ihr das?
Ist es grundsätzlich möglich/unmöglich oder sollte ich es einfach versuchen(alle Bescheinigungen einreichen und den Fall vom Finanzamt prüfen lassen)?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Rückmeldung(en).
Beste Grüße
Brock
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