Hallo,
kann mir jemand bitte mal eine Hilfestellung zum richtigen Ausfüllen der Anlage V geben. Ich habe folgende Situation:
Wir lassen z.Z. eine Eigentumswohnung bauen, die nach Fertigstellung vermietet werden soll. Baubeginn Sommer 2021. Geplante Fertigstellung Ende 2022.
Meines Wissens können die vorab entstandenen Werbungskosten, wie z.B. Zinsen und Geldbeschaffungskosten schon vor Fertigstellung und Vermietung abgesetzt werden.
Hierzu meine erste Frage: ELSTER hat Pflichtfelder für das Datum von "angeschafft" und "fertiggestellt". Aber beides ist für 2021 noch nicht zutreffend, weil die Wohnung noch im Bau ist. Was gebe ich da an?
Bei der zweiten Frage geht es um die AfA. In 2021 hatten wir bereits Kosten, die im Rahmen der AfA, also mit 2%/Jahr geltend gemacht werden können. (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar, etc.)
Die vollständigen Herstellungskosten werden aber wohl erst für 2022 zu beziffern sein. Können dann auch diese Kosten im nächsten Jahr, also für die AfA 2022 mit verwendet werden, obwohl sie bereits 2021 bezahlt wurden?
kann mir jemand bitte mal eine Hilfestellung zum richtigen Ausfüllen der Anlage V geben. Ich habe folgende Situation:
Wir lassen z.Z. eine Eigentumswohnung bauen, die nach Fertigstellung vermietet werden soll. Baubeginn Sommer 2021. Geplante Fertigstellung Ende 2022.
Meines Wissens können die vorab entstandenen Werbungskosten, wie z.B. Zinsen und Geldbeschaffungskosten schon vor Fertigstellung und Vermietung abgesetzt werden.
Hierzu meine erste Frage: ELSTER hat Pflichtfelder für das Datum von "angeschafft" und "fertiggestellt". Aber beides ist für 2021 noch nicht zutreffend, weil die Wohnung noch im Bau ist. Was gebe ich da an?
Bei der zweiten Frage geht es um die AfA. In 2021 hatten wir bereits Kosten, die im Rahmen der AfA, also mit 2%/Jahr geltend gemacht werden können. (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar, etc.)
Die vollständigen Herstellungskosten werden aber wohl erst für 2022 zu beziffern sein. Können dann auch diese Kosten im nächsten Jahr, also für die AfA 2022 mit verwendet werden, obwohl sie bereits 2021 bezahlt wurden?
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