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Anlage V (Vermietung und Verpachtung)

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    Anlage V (Vermietung und Verpachtung)

    Hallo,
    kann mir jemand bitte mal eine Hilfestellung zum richtigen Ausfüllen der Anlage V geben. Ich habe folgende Situation:
    Wir lassen z.Z. eine Eigentumswohnung bauen, die nach Fertigstellung vermietet werden soll. Baubeginn Sommer 2021. Geplante Fertigstellung Ende 2022.
    Meines Wissens können die vorab entstandenen Werbungskosten, wie z.B. Zinsen und Geldbeschaffungskosten schon vor Fertigstellung und Vermietung abgesetzt werden.
    Hierzu meine erste Frage: ELSTER hat Pflichtfelder für das Datum von "angeschafft" und "fertiggestellt". Aber beides ist für 2021 noch nicht zutreffend, weil die Wohnung noch im Bau ist. Was gebe ich da an?

    Bei der zweiten Frage geht es um die AfA. In 2021 hatten wir bereits Kosten, die im Rahmen der AfA, also mit 2%/Jahr geltend gemacht werden können. (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar, etc.)
    Die vollständigen Herstellungskosten werden aber wohl erst für 2022 zu beziffern sein. Können dann auch diese Kosten im nächsten Jahr, also für die AfA 2022 mit verwendet werden, obwohl sie bereits 2021 bezahlt wurden?

    #2
    Aber beides ist für 2021 noch nicht zutreffend, weil die Wohnung noch im Bau ist. Was gebe ich da an?
    Angeschafft habt ihr doch das Wohneigentum bereits, wo ist das Problem ?

    Die anteilige Gebäude-AfA kann erst ab Fertigstellung angesetzt werden, der Zahlungszeitpunkt (Mittelabfluss) spielt keine Rolle.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe allerdings gelesen, dass das Anschaffungsdatum der Übergang von Nutzen und Lasten ist. Und das ist bei einer Wohnung, die sich noch im Bau befindet, bzw. beim Bauträger noch nicht vollständig bezahlt wurde m.E. nicht der Fall.

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        #4
        Ich habe allerdings gelesen, ...
        Im Forum geht es nicht um die Auslegung des Steuerrechts, ein Datum wirst du angeben müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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