Investitionssteuerrückerstattung

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  • Wolfgang_1
    Neuer Benutzer
    • 19.04.2022
    • 3

    #1

    Investitionssteuerrückerstattung

    Ich habe in eine PV-anlage investiert und will nun den Steueranteil geltend machen. Wo trage ich das bei ELSTER ein?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45949

    #2
    Ich habe in eine PV-anlage investiert und will nun den Steueranteil geltend machen. Wo trage ich das bei ELSTER ein?
    Meinst du den Vorsteuerabzug der beim Kauf gezahlten Umsatzsteuer ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Wolfgang_1
      Neuer Benutzer
      • 19.04.2022
      • 3

      #3
      Hallo Charlie24, natürlich den beim Kauf gezahlten Steueranteil, ausgewiesene Umsatzsteuer.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45949

        #4
        natürlich den beim Kauf gezahlten Steueranteil, ausgewiesene Umsatzsteuer.
        Bei dem gewählten Titel Investitionssteuerrückerstattung war eine Nachfrage, was damit gemeint ist, durchaus angezeigt,

        Normalerweise macht man die Vorsteuer nach Erhalt der Rechnung in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung für die Anlage geltend.



        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Wolfgang_1
          Neuer Benutzer
          • 19.04.2022
          • 3

          #5
          OK, dann weiß ich wo der Betrag hin gehört. Vielen Dank.

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          • SvenRitoff
            Neuer Benutzer
            • 30.05.2022
            • 1

            #6
            Ich möchte mich hier einklinken. Ich muss für meine Photovoltaikanlage die Jahresumsatzsteuererklärung abgeben. Ich habe bei der Investition die Vorsteuer gezogen. Bei meiner Jahresumsatzsteuererklärung muss ich einen Fehler begangen haben, denn diese weist mir die gezogene Vorsteuer als denjenigen Betrag aus, den ich noch an das Finanzamt zahlen muss.
            Nach Auskunft einer sehr netten Mitarbeiterin des zuständigen FA muss ich bei der Eingabe die Vorzeichen wechseln. Aber zur Hölle, wo. Ich finde das nicht heraus.
            Ich bitte um dringende Hilfe, weil mir eine Frist von jetzt von zwei Wochen gesetzt worden ist. Danke im Voraus

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15386

              #7
              Der Betrag sollte bei Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern stehen.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45949

                #8
                ... muss ich bei der Eingabe die Vorzeichen wechseln
                Bei dem Vorsteuerbetrag auf Seite 11 sicher nicht, beim Vorauszahlungssoll in Zeile 168 natürlich schon.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15386

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Bei dem Vorsteuerbetrag auf Seite 11 sicher nicht, beim Vorauszahlungssoll in Zeile 168 natürlich schon.
                  Ich geh davon aus dass die Vorsteuer auf Seite 11 (sollte es um Mein Elster gehen) hier mit einem Minus versehen war. Ein Vorzeichenfehler in Zeile 168 würde vom Finanzamt automatisch berichtigt werden.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45949

                    #10
                    Ich geh davon aus dass die Vorsteuer auf Seite 11 (sollte es um Mein Elster gehen) hier mit einem Minus versehen war.
                    Du könntest recht haben, allerdings bekommt man da einen Hinweis !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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