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Anerkennung der Verlustvortrages

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    Anerkennung der Verlustvortrages

    Guten Tag,
    ich habe gestern meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen und leider wurde bei mir anscheinend kein Verlustvortrag anerkannt. Diese bezieht sich auf das Jahr 2020 in dem ich mein Masterstudium gemacht habe. Im Steuerprogramm "SteuerSpar" habe ich meine Ausgaben eingegeben und alles als Werbungskosten (2200€) deklariert. In dem Jahr habe ich ein Minijob auf 450€ Basis gehabt und somit aktiv keine Steuern gezahlt. Folglich wurde in der Steuererklärung meinerseits ein Verlustvortrag von - 2200 € festgestellt. Nachdem ich nun den Bescheid bekommen habe wurde mir ein Lohn von 5322€ als Bruttoarbeitslohn " in Rechnung gestellt" und der Verlustvortrag von diesem Abgezogen und schließlich ein zu versteuerndes Einkommen von 3010€ festgesetzt für das Jahr 2020. Auf das Gehalt muss man natürlich auch keine Steuern zahlen, aber jetzt sind die Werbungkosten mir nicht gutgeschrieben sondern direkt verrechnet worden. Nun meine Frage: Warum sind die direkt für das Jahr 2020 anerkannt worden aber nicht für mein Verlustvortrag obwohl ich mich in einem Masterstudium befunden habe... ?

    #2
    Hat nichts mit Elster zu tun.

    Du bekommst keinen Verlust (= negativer Gesamtbetrag der Einkünfte) festgestelt, weil Du einfach keinen hattest. Wenn Du einen Arbeitslohn von 5.322 € hattest, kannst Du einen Verlust nur erreichen, wenn Du mehr als 5.322 € Werbungskosten in dem Jahr hattest. Dass Deine Steuer so oder so 0 € betragen hätte, ist irrelevant, die Einkommensteuer ist kein Wunschkonzert.

    Dass Du einen Minijob auf 450 €-Basis hattest, ist schön, das Entscheidende ist aber, ob der Arbeitgeber den Lohn pauschal selbst versteuert hat (dann wäre er in der Einkommensteuererklärung nicht zu erklären, aber auch keine dazugehörigen Werbungskosten. Und wenn das die 5.322 € sind, dann wäre natürlich tatsächlich ein Verlust angefallen) oder ob das auf Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse I bis VI abgerechnet wurde. Bei letzter Variante ist das dann halt so.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Da das FA Arbeitslohn angesetzt hat (den du wohl nicht erklärt hattest), dann hat dein AG wohl auf "Lohnsteuerkarte" abgerechnet und es war eben kein "Minijob".

      Oder hattest du deine Ennahmen aus dem Minijob als steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn erklärt und das FA hat den Eintrag einfach übernommen?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Hallo Beamtenschweiß,
        In meiner Steuererklärung habe ich aktiv keinen Bruttoarbeitslohn ausgewiesen, sondern das FA hat ihn einfach im Bescheid voll angesetzt... Woran kann man denn erkennen ob der AG einen auf Minijob oder auf "Lohnsteuerkarte" hat arbeiten lassen ?

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          #5
          Zitat von Eckes37 Beitrag anzeigen
          Woran kann man denn erkennen ob der AG einen auf Minijob oder auf "Lohnsteuerkarte" hat arbeiten lassen ?
          Erstmal bespricht man solche Fragen im Normalfall vor Arbeitsantritt.

          Dass der Minijob auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und nicht pauschal versteuert wurde, erkennt man daran, dass der AG eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und die Daten ans FA übermittelt hat.
          ​​​​​
          Bei geringfügiger Beschäftigung von Studenten ist i.A. die normale Besteuerung für den AG vorteilhaft, da Studenten weitgehend sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können.

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            #6
            Ja.... Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen... Dann sind wohl meine ganzen Werbungskosten vom Studium weg.

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              #7
              Jep, genauso isses.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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