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Wieder Steuern nachbezahlen, warum?

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    Wieder Steuern nachbezahlen, warum?

    Ich bin seit 2016 frühpensioniert, erhalte etwas mehr als die Mindestpension und bin ledig.
    Hatte ich bis 2019 immer etwas Steuern zurückerhalten, musste ich 2020 zum ersten Mal Steuern nachzahlen, 2021 wird es wieder der Fall sein.
    Das verstehe ich nicht, denn ich habe neben der Pension keine zusätzlichen Einnahmen (keine Miete, usw.) , eine Ausnahme: Ich habe Kapitaleinkünfte, die ich aber schon voll versteuert habe, also die 25%, Soli und Kirchensteuer. 2020 habe ich nur etwas Dividende (ansonsten keine Kapitaleinkünfte) erhalten und dabei noch nicht einmal die 801 Euro Freibetrag ausgeschöpft und wie erwähnt, ansonsten keine zusätzlichen Einnahmen.
    Im Gegenteil , hatte 2019 und 2020 gar Handwerkerkosten, die ich steuerlich absetzen konnte, trotzdem muss ich Steuernachzahlungen leisten.
    Bei der Steuererklärung habe ich alles angegeben, PKV-Beiträge für Kranken- und Pflege-, Restkostenversicherung, Haftpflicht-, Lebensversicherung usw. Alles wie in den vorherigen Jahren auch.
    Im Prinzip sind Steuererklärungen bei mir einfach, muss nur immer die Beträge anpassen, größere Änderungen gibt es höchstens bei der KAP und ggf. Handwerkerkosten.

    Meine Frage: Warum muss ich seit 2019 Steuern nachbezahlen? Oder besser gefragt, was könnte der Grund sein?
    Noch eine Frage: Bin ich überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, lese dazu unterschiedliches.

    Vielen Dank

    #2
    Meine Frage: Warum muss ich seit 2019 Steuern nachbezahlen? Oder besser gefragt, was könnte der Grund sein?
    Wir wissen das nicht. Ohne konkrete Angaben zum Brutto und zum Lohnsteuereinbehalt lässt sich der Grund auch nicht herausfinden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wir wissen das nicht. Ohne konkrete Angaben zum Brutto und zum Lohnsteuereinbehalt lässt sich der Grund auch nicht herausfinden.
      Okay verstehe ich, aber mal sinngemäß, wenn die Behörde die Steuern korrekt ansetzt, könnte es doch zu keiner Steuernachzahlungen meinerseits kommen, wenn ich keine/kaum zusätzlichen Einnahmen habe. Wie erwähnt 2020 waren es nur Dividenden, deutlich unter 801 Euro. Sonst, keine zusätzlichen Einkünfte, im Gegenteil Handwerkerkosten , die ich angeben konnte

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        #4
        Die Frage hat mit Elster nicht wirklich etwas zu tun !

        Wegen der Erklärungsabgabepflicht wird idR umgekehrt ein Schuh draus: Wenn es steuersystematisch möglich ist, dass der Lohnsteuerabzug nicht ausreichen könnte und es daher zu einer Nachzahlung kommen könnte, besteht üblicherweise irgendwo eine Erklärungsabgabeverpflichtung. Daher ist Deine Nachzahlung ein starkes Indiz dafür, dass auch bei Dir eine Verpflichtung besteht, der ich an Deiner Stelle auch nachkommen würde, denn die Verspätungszuschläge von mindestens 25 € pro angefangenen Verspätungsmonat können heftig werden.

        Die allermeisten Verpflichtungsgründe sind in § 46 EStG geregelt. Spontan gesagt würde ich mir mal an deiner Stelle insbesondere Absatz 2 Nr. 3 anschauen:

        Beim Lohnsteuerabzug hat der Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale zu berücksichtigen, deren Höhe siehst Du in der Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung, ggf. 1.900 €. Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es diese Vorsorgepauschale aber nicht mehr, da kommen Deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen zum Ansatz. Wenn Du frühpensioniert bist, hast Du vermutlich einen hohen Beihilfeanspruch und daher eher geringe Krankenversicherungsbeiträge. Wenn Du mit Deinen Versicherungsbeiträgen niedriger liegst als die Vorsorgepauschale, bist Du schon dabei.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Die Frage hat mit Elster nicht wirklich etwas zu tun !

          Wegen der Erklärungsabgabepflicht wird idR umgekehrt ein Schuh draus: Wenn es steuersystematisch möglich ist, dass der Lohnsteuerabzug nicht ausreichen könnte und es daher zu einer Nachzahlung kommen könnte, besteht üblicherweise irgendwo eine Erklärungsabgabeverpflichtung. Daher ist Deine Nachzahlung ein starkes Indiz dafür, dass auch bei Dir eine Verpflichtung besteht, der ich an Deiner Stelle auch nachkommen würde, denn die Verspätungszuschläge von mindestens 25 € pro angefangenen Verspätungsmonat können heftig werden.

          Die allermeisten Verpflichtungsgründe sind in § 46 EStG geregelt. Spontan gesagt würde ich mir mal an deiner Stelle insbesondere Absatz 2 Nr. 3 anschauen:

          Beim Lohnsteuerabzug hat der Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale zu berücksichtigen, deren Höhe siehst Du in der Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung, ggf. 1.900 €. Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es diese Vorsorgepauschale aber nicht mehr, da kommen Deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen zum Ansatz. Wenn Du frühpensioniert bist, hast Du vermutlich einen hohen Beihilfeanspruch und daher eher geringe Krankenversicherungsbeiträge. Wenn Du mit Deinen Versicherungsbeiträgen niedriger liegst als die Vorsorgepauschale, bist Du schon dabei.
          Vielen Dank, werde mir die Vorschläge anschauen und den Ratschlag befolgen.
          Mit Elster hat es nichts zu tun, dass ist natürlich korrekt.

          Das ich durch die Pensionierung einen höheren Beihilfeanspruch habe, ist leider nicht der Fall.
          Zeile 28: Fast 2500 Euro.
          Ich liege , wie in allen Jahren zuvor, deutlich über der Vorsorgepauschale.
          Ich habe eben auch die Telefon-Hotline der Finanzverwaltung kontaktiert, die waren auch irritiert und konnten eine Nachzahlung so nicht erklären. Muss wohl mein zuständiges Finanzamt kontaktieren

          Nochmals Vielen Dank für die Mühe und Zeit

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            #6
            Dann muss ich mich Charlie24 anschließen. Denn mir fallen nur noch eher abstruse Ideen ein wie beispielsweise Lohnversteuerung mit Steuerklasse III trotz Single-Eigenschaft und so. Notfalls musst Du rechtzeitig Einspruch einlegen und es Dir erklären lassen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Zitat von berndhase Beitrag anzeigen
              Zeile 28: Fast 2500 Euro
              Und wieviel hast Du tatsächlich bezahlt für Kranken- und Pflegeversicherung?

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                #8
                Und wieviel hast Du tatsächlich bezahlt für Kranken- und Pflegeversicherung?
                Wenn bei einem ledigen PKV-Versicherten unter Nummer 28 mehr als 1.900,00 € bescheinigt werden, dann hat er dem AG die Bescheinigung der PKV

                über die Höhe der Beiträge vorgelegt, sonst dürfte der AG beim Lohnsteuereinbehalt nur die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok, dass die Versicherungsbeiträge weniger werden kommt nicht so oft vor. Ausgeschlossen hätt ich das jetzt nicht.

                  Dann müssen wir uns halt eine sehr wahrscheinliche Ursache ausdenken

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                    #10
                    Denkbar für das "Weniger" könnte zwar theoretisch eine Beitragsrückerstattung sein, aber wenn ich mal bei "Frühpensionierung" auf gesundheitliche Ursachen spekuliere, dürfte das glaskugelmäßig eher weniger darauf schließen lassen, dass es zu einer Beitragsrückerstattung wegen Leistungsfreiheit kam.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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