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Minderjähriges Kind, bei Minijob Steuer einbehalten

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    Minderjähriges Kind, bei Minijob Steuer einbehalten

    Hallo,

    ich komme hier gerade nicht weiter

    Mein minderjähriger Stiefsohn, der in meinem Haushalt lebt, hatte letztes Jahr eine Kinderrolle beim Fernsehen, es gab 250€ dafür. Nun hatte das Filmunternehmen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, unter Angabe von Lohnsteuerklasse 1.
    Jetzt würde ich den Steuerbetrag gerne zurückfordern, weiß aber nicht wo. Bei Anlage Kind wird explizit nur nach dem Gehalt von volljährigen Kindern gefragt.
    Ein anderes Feld zum Eintragen gibt es nicht. Oder soll ich es einfach bei Bemerkungen im Hauptvordruck schreiben?

    vielen Dank im Voraus!

    #2
    Für das Kind muss eine eigene Einkommensteuererklärung eingereicht werden, anders geht das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für das Kind muss eine eigene Einkommensteuererklärung eingereicht werden, anders geht das nicht.
      Oh man, ich hatte es befürchtet... (Ich armer!)

      Na trotzdem danke!

      Kommentar


        #4
        Na ja, das wäre doch eine Pillepalle-Erklärung, die in 5 Minuten gemacht ist.

        Ein anderer Punkt: Bei 250 € und Lohnsteuerklasse I kann die einzubehaltene Lohnsteuer doch nie mehr als 0 € betragen. War das wirklich eine Lohnsteuerbescheinigung ? Oder eine selbständige Betätigung ? Oder ein Mini-Job, bei der der Arbeitgeber pauschal lohnversteuert hat ? Inland oder Ausland ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Oh man, ich hatte es befürchtet... (Ich armer!)
          Hauptvordruck und Anlage N reichen. Zeitaufwand maximal 15 Minuten. Die Erklärung übermittelst du in deinem Account
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Bei 250 € und Lohnsteuerklasse I kann die einzubehaltene Lohnsteuer doch nie mehr als 0 € betragen
            Bei tageweisen Beschäftigungen sieht das nach meiner Kenntnis anders aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Na ja, das wäre doch eine Pillepalle-Erklärung, die in 5 Minuten gemacht ist.

              Ein anderer Punkt: Bei 250 € und Lohnsteuerklasse I kann die einzubehaltene Lohnsteuer doch nie mehr als 0 € betragen. War das wirklich eine Lohnsteuerbescheinigung ? Oder eine selbständige Betätigung ? Oder ein Mini-Job, bei der der Arbeitgeber pauschal lohnversteuert hat ? Inland oder Ausland ?
              Das ist der Filmbranche so üblich. Es existiert dort eine Unzahl an Tagesverträgen, und da die Buchführung mit jeder einzelnen Prüfung heillos überfordert wäre, gibt es quasi einen Pauschalabzug. (Steuerklasse 6 bei Erwachsenen, Steuerklasse 1 bei Minderjährigen)

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                #8
                Ah o.k., wieder was gelernt. :-)

                Wie gesagt und auch von Charlie24 bestätigt / ergänzt, die Erklärung ist schnell gemacht. Theoretisch könntest Du dir sogar die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch abrufen und einarbeiten lassen. Der "größte" Aufwand ist die Eingabe der "Stammdaten" (Name, Anschrift, Bankverbindung).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Alles klar, ich danke Euch!

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