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Bescheiddaten Vergleich - Fehler bei der Eingabe - was ist zu tun?

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    Bescheiddaten Vergleich - Fehler bei der Eingabe - was ist zu tun?

    Hallo!
    Ich bin parallel zum Studium selbstständig und bin weit unter dem Freibetrag als Freiberufler/Kleingewerbe.
    Bei der Steuererklärung 2021 habe ich zwar bei der EÜR alle Daten richtig eingegeben (Gewinn bei etwa 1800 Euro), jedoch bei der EST einen falschen Wert eingegeben, der minimal (ca 40 Euro) ÜBER dem eigentlichen Gewinn liegt. Jetzt habe ich einen Bescheiddaten Vergleich erhalten, der eben meinen Fehler hervorhebt.

    Muss ich nun in Elster / Beim Finanzamt etwas erledigen? Beide Beträge sind unter dem Freibetrag und theoretisch müsste ich ja mit dem falschen Wert mehr steuern zahlen - aber praktisch nur null.

    Wie muss ich nun vorgehen? Ich kenne mich leider nicht besonders gut mit solchen Situationen aus.

    Vielen Lieben Dank und liebe Grüße
    Zuida

    #2
    Muss ich nun in Elster / Beim Finanzamt etwas erledigen?
    Meiner Meinung nach nicht. Wenn ich das richtig verstehe, wirst du einen Steuerbescheid mit 0,00 € Steuern erhalten.

    Den kannst du abheften. Der Bescheiddatenvergleich ist ein Service, der rechtlich völlig unverbindlich ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn ich das richtig verstehe, wirst du einen Steuerbescheid mit 0,00 € Steuern erhalten..
      Ganz genau, ich habe einen Steuerbescheid von 0€. Dann heißt es wohl, dass sich das auch erledigt hat.
      Vielen Dank für die schnelle Unterstützung. - Wird abgeheftet!

      Kommentar


        #4
        Ein Einspruch ist nur möglich / sinnvoll, wenn die Steuer zu hoch festgesetzt wurde (ist sie ja nicht, Null = Null) oder das für Irgendetwas Anderes eine bindende Relevanz hätte, beispielsweise auf Verlustvorträge. Solange das bei Dir nicht der Fall ist, wäre ein einspruch mangels Beschwer unzulässig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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