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    Tach allerseits,

    ich fertige seit Jahren die EStErkl. für meine Tochter, Beamtin NRW, an. Der Bescheid vom FA Münster liegt im Schnitt nach 3 Wochen vor.

    Meine eigene Erklärung, Pensionär, liegt seit 9 Wochen beim FA Osnabrück (Nds.).

    Dass es immer Unterschiede geben wird, ist klar. Ich frage mich nur allgemein, ob die "armen Pensionäre" vllt. nach hinten geschoben werden.

    Gibt es da Erkenntnisse/Erfahrungen ?

    #2
    Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
    Tach allerseits,

    ich fertige seit Jahren die EStErkl. für meine Tochter, Beamtin NRW, an. Der Bescheid vom FA Münster liegt im Schnitt nach 3 Wochen vor.

    Meine eigene Erklärung, Pensionär, liegt seit 9 Wochen beim FA Osnabrück (Nds.).

    Dass es immer Unterschiede geben wird, ist klar. Ich frage mich nur allgemein, ob die "armen Pensionäre" vllt. nach hinten geschoben werden.

    Gibt es da Erkenntnisse/Erfahrungen ?
    Hallo,

    was soll duie Frage?
    Mein Nachhbar hat 2 Hunde ich nur einen.
    Mein Nachbar bekommt ca. 1000.- Steuern mehr zurück, dafür musser im Schnitt 3 Wochen länger warten,
    Ergo : Die Frage ist völlig unsinnig
    Gruß FIGUL

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      #3
      Die Gründe sind vielfältig, Hier kannst Du ein bisschen dazu lesen:
      https://forum.elster.de/anwenderforu...mt?view=stream

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        #4
        Die Erklärungen werden innerhalb des Veranlagungsbezirks in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ältere Jahre werden bevorzugt.

        Das hat aber mit dem Forum nichts zu tun, Du bist also im falschen Unterforum. Ich verschieb mal nach Allgemein und Projekt, wo es eigentlich auch nicht hingehört, weil es ja keine Elster-Frage ist.

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

          Hallo,

          was soll duie Frage?
          Mein Nachhbar hat 2 Hunde ich nur einen.
          Mein Nachbar bekommt ca. 1000.- Steuern mehr zurück, dafür musser im Schnitt 3 Wochen länger warten,
          Ergo : Die Frage ist völlig unsinnig
          Konstruktiver Beitrag !

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            #6
            Finde ich auch. FIGUL war nur etwas Deutlicher als die anderen.

            Es ist i.ü. völlig widersinnig Personengruppe A vor Personengruppe B zu bevorzugen. Wozu ? Und wie sollten diese Personengruppen überhaupt "herausgezogen" werden aus dem Stapel und mit was für einem Aufwand, der dann wieder bei der Bearbeitung fehlt ?

            Ein anderer Punkt war aber nicht (mehr) ganz richtig. Die Finanzämter arbeiten grundsätzlich nach Eingang, ja. Mittlerweile werden aber auch Systeme eingesetzt, um einfache risikoarme Fälle schneller zumindest halbautomatisch raushauen zu können. Risokoreichere Fälle müssen dann genauer angeschaut werden. Dadurch kann es natürlich auch sein, dass später eingegangene Fälle doch schneller bearbeitet sind als risikoreichere frühere.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Nach meiner persönlichen Erfahrung kann man in Corona-Zeiten überhaupt keine verlässlichen Prognosen zu Bearbeitungszeiten mehr abgeben.

              Ich habe die letzten zwei Jahre von 2 Wochen bis 7 Monaten alles erlebt, wohlgemerkt beim gleichen Finanzamt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Am 7.4.22 Steuererklärung mit Elster eingereicht, am 21.4.22 per Online Steuerbescheid erhalten, Rückerstattung am 25.4.22 am Konto.
                Besser gehts doch nicht, oder?

                Kommentar


                  #9
                  nein, das ist die absolute Mindestfrist, da ja auch noch zwei Feiertage dabei waren.

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                    #10
                    Der Kollege Computer, der die Erklärung bearbeitet hat, arbeitet vermutlich rund um die Uhr und kennt keine Sonn- und Feiertage.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von BMS240 Beitrag anzeigen
                      Am 7.4.22 Steuererklärung mit Elster eingereicht, am 21.4.22 per Online Steuerbescheid erhalten, Rückerstattung am 25.4.22 am Konto.
                      Besser gehts doch nicht, oder?
                      Hallo BMS240,

                      dann warst du ein glatter Durchläufer -> risikoloser Fall den kein Mensch gesehen hat.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Der Kollege Computer, der die Erklärung bearbeitet hat, arbeitet vermutlich rund um die Uhr und kennt keine Sonn- und Feiertage.
                        Aber die Vordatierung von 7 Arbeitstagen berücksichtigt auch bei vollmaschineller Veranlagung die Feiertage.

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