Ein herzliches Grues Gott zusammen,
freue mich nun eurer Community anzugehoeren und bin mir sicher auf geballtes Wissen zu stossen.
Meine erstes Thema betrifft das vorgehen mit dem Verlustvortrag.
Diesen moechte ich gerne bei meiner Steuererklaerung 2015, welche ich aktuell bearbeite, mit einbeziehen.
Hierzu moechte ich kurz stichpunktartig meine Vergangenheit darlegen:
- 2015 Vollzeit schulische Taetigkeit Technikerschule(Zweitstudium, da vorausgehende Ausbildung)
- August 2015 Ferienjob in den Sommerferien Bruttolohn 3500 Euro
- bis ende Juli 2016 Vollzeit schulische Taetigkeit
- Anfang August bis ende 2016 feste Arbeitsstelle (Bruttoeinnahme im restlichen 2016, 14.000 Euro)
So nun meine Fragen:
1. Fuer das Schuljahr 2015 kann ich einfach eine Verlustvortrag melden? Der Monat-Arbeit ist unrelevant, da unter Grundfreigrenze richtig?
2. Brauche ich nun 3 Boegen fuer 2015 um alles korrekt chronologisch zu listen, da Schule Arbeit mitten drin und dann wieder Schule?
3. Jahr 2016 kann ich nun bis ende Juli auch einen Verlustvortrag melden?
4. Wann wird nun der Verlustvortrag gegengerechnet? Ich vermute auch beim Jahr 2016 durch Werbekosten leicht unter die Grundfreigrenze zu gelangen (weit entfernte Arbeitsstelle).
5. Waerde naemlich bedeuten ich habe aus 2015 und 2016 ungedeckelte / ueberschuessige Verlueste. Oder wird fuer die 5 Monate Arbeit in 2016 zuerst der Verlust von 2015 verrechnet und die Werbekosten aus den 5 Monate Arbeit 2016 verfallen einfach? Dann waerde ich naemlich natuerlich meine Verluste 2015, 2016 erst im Jahr 2017 gegen rechnen lassen (in dem ich voll ein ganzes Jahr gearbeitet habe).
Hoffe meine Situation plausible dargelegt zu haben.
Bedanke mich schon mal fuer eure Ratschlaege / Hilfe.
Viele Gruesse!
freue mich nun eurer Community anzugehoeren und bin mir sicher auf geballtes Wissen zu stossen.
Meine erstes Thema betrifft das vorgehen mit dem Verlustvortrag.
Diesen moechte ich gerne bei meiner Steuererklaerung 2015, welche ich aktuell bearbeite, mit einbeziehen.
Hierzu moechte ich kurz stichpunktartig meine Vergangenheit darlegen:
- 2015 Vollzeit schulische Taetigkeit Technikerschule(Zweitstudium, da vorausgehende Ausbildung)
- August 2015 Ferienjob in den Sommerferien Bruttolohn 3500 Euro
- bis ende Juli 2016 Vollzeit schulische Taetigkeit
- Anfang August bis ende 2016 feste Arbeitsstelle (Bruttoeinnahme im restlichen 2016, 14.000 Euro)
So nun meine Fragen:
1. Fuer das Schuljahr 2015 kann ich einfach eine Verlustvortrag melden? Der Monat-Arbeit ist unrelevant, da unter Grundfreigrenze richtig?
2. Brauche ich nun 3 Boegen fuer 2015 um alles korrekt chronologisch zu listen, da Schule Arbeit mitten drin und dann wieder Schule?
3. Jahr 2016 kann ich nun bis ende Juli auch einen Verlustvortrag melden?
4. Wann wird nun der Verlustvortrag gegengerechnet? Ich vermute auch beim Jahr 2016 durch Werbekosten leicht unter die Grundfreigrenze zu gelangen (weit entfernte Arbeitsstelle).
5. Waerde naemlich bedeuten ich habe aus 2015 und 2016 ungedeckelte / ueberschuessige Verlueste. Oder wird fuer die 5 Monate Arbeit in 2016 zuerst der Verlust von 2015 verrechnet und die Werbekosten aus den 5 Monate Arbeit 2016 verfallen einfach? Dann waerde ich naemlich natuerlich meine Verluste 2015, 2016 erst im Jahr 2017 gegen rechnen lassen (in dem ich voll ein ganzes Jahr gearbeitet habe).
Hoffe meine Situation plausible dargelegt zu haben.
Bedanke mich schon mal fuer eure Ratschlaege / Hilfe.
Viele Gruesse!
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