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Irrtümliche Mahnung wegen fehlender Umsatzsteuerzahlung

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    Irrtümliche Mahnung wegen fehlender Umsatzsteuerzahlung

    Hallo allerseits,

    ich bekam heute einen Brief vom Finanzamt, in dem ich aufgefordert werde meine Umsatzsteuer für das 1. Kalendervierteljahr 2022 plus Säumniszuschlag innerhalb einer Woche zu entrichten.
    Ich muss gestehen ich war stark überrascht von diesem Brief, da ich meine Umsatzsteuer am 06.04.2022 bereits in vollständiger Höhe entrichtet habe.

    Ich glaube das Missverständnis könnte darauf zurückzuführen sein, dass ich in der Überweisung meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer statt meiner Steuernummer angegeben habe.
    War das erste Mal, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musste. Da habe ich wohl etwas verwechselt :/

    Ich habe dann vorhin auf Elster eine "sonstige Nachricht" an das Finanzamt geschickt, in welcher ich auf die Mahnung antworte und darlege, dass ich die Umsatzsteuer bereits fristgerecht gezahlt habe. Den Überweisungsbeleg habe ich der Nachricht auch angehangen. Meiner Erfahrung nach braucht das Finanzamt jedoch sehr lange um auf Nachrichten zu reagieren und in der Mahnung steht ausdrücklich drin, dass ich innerhalb einer Woche zahlen soll oder eine Pfändung/Vollstreckung eingeleitet wird.

    Ich mache mir nun Sorgen, dass das Finanzamt den Weg der Pfändung/Vollstreckung einleitet ehe es sich meine Nachricht "anschaut". Ich bin zudem ab Anfang Mai im Urlaub (im Ausland) und es wäre fatal wenn dann ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht. Weiß jemand was ich da machen sollte? Wird das Finanzamt da rechtzeitig das Mahnverfahren einstellen?
    Ich werde am Montag auch definitiv beim Finanzamt anrufen, mache mir gerade nur ungemein viele Sorgen...

    Ich spiele fast schon mit dem Gedanken das Geld ein zweites Mal zu überweisen so Mitte kommender Woche falls ich bis dahin keine zufriedenstellende Rückmeldung vom Finanzamt habe (Würde das Finanzamt dann den doppelt bzw. zu viel gezahlten Betrag nach einem hin und her zurücküberweisen/mit der Umsatzsteuer des 2. Kalendervierteljahres 2022 verrechnen oder ist das Geld dann futsch?)

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    #2
    In diesem Forum geht es um die elektronische Steuererklärung. Deine Frage hat damit eigentlich nicht zu tun.

    Ich finde in so einem Fall einen Anruf hilfreicher als eine Nachricht übers Internet. Trotzdem sollte das Finanzamt die Nachricht durchaus lesen und bearbeiten.

    Und, ja, wenn Du zuviel bezahlt hast, dann bekommst Du den überbezahlten Betrag auch grundsätzlich wieder zurück.

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