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Mahlzeitengestellung - Auswärtstätigkeit

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    Mahlzeitengestellung - Auswärtstätigkeit

    Hallo,
    habe letztes Jahr meine erste Steuern in Deutschland gemacht. Auf mein Bescheid steht: Steuernummer: Neuaufnahme (1136)
    Dieses Jahr läuft bei mir ein Fehler in Elster, weil Ich das Feld Steuernummer nicht ausgefüllt habe. Wie bekomme Ich eine Steuernummer?
    VG,

    #2
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      #3
      Auf mein Bescheid steht: Steuernummer: Neuaufnahme (1136)
      Normalerweise erhält man mit dem ersten Steuerbescheid auch eine Steuernummer. Steht auf dem Papierbescheid wirklich Neuaufnahme

      oder hast du Daten aus dem Vorjahr übernommen ?

      Hat sich erledigt, finde hier nicht die Funktion um den Beitrag zu löschen!
      Ich entferne das Thema, wenn du nichts dagegen hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich hatte es im Betreff in der E-Mail mit dem Steuerbescheid erhalten (hatte Ich übersehen).

        Aber hab nun doch eine komplett andere Frage, würde die mal einfach hier in den Raum werfen:

        Der Punkt 70: Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zahlungen sind gegebenenfalls gegenzurechnen)

        Was soll Ich hier eintragen? Ich war im Jahr 2021 insgesamt 10 Tage auf Dienstreise. Hier hatte Ich immer Frühstück inkl. im Hotel-Preis, sonst musste ich immer Mittag und Abendessen selbst bezahlen.

        VG,

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          #5
          PS für jeden ganzen Tag hab Ich immer 28€ (falls Ich nicht übernachtet habe zB An-/Abreisetag immer 14€) pauschal vom AG über die Reisekostenabrechnung bekommen

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            #6
            Hier hatte Ich immer Frühstück inkl. im Hotel-Preis,
            Dann sind 20% des pauschalen Verpflegungsmehraufwands als Kürzungsbetrag einzutragen. Im Inland sind das 5,60 €.

            PS für jeden ganzen Tag hab Ich immer 28€ (falls Ich nicht übernachtet habe zB An-/Abreisetag immer 14€) pauschal vom AG über die Reisekostenabrechnung bekommen
            Dann ist das doch ein Nullsummenspiel gewesen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das heisst, Ich brauche nichts bei Punkt 70 einzutragen? (Sorry, Deutsch ist nicht meine Muttersprache

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                #8
                Das heisst, Ich brauche nichts bei Punkt 70 einzutragen?
                Richtig, du trägst die steuerfreien Erstattungen nur in Zeile 72 ein. Wenn der Verpflegungsmehraufwand nicht unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung

                aufgeführt ist, kannst du dir die Angaben zu den Dienstreisen wahrscheinlich komplett sparen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe den Titel des Themas an die eigentliche Fragestellung angepasst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ja super, danke!

                    Hab noch eine Frage:


                    In Anlage N Punkt 35 steht nur Aufgesucht an Tagen
                    Ich habe ein Dienstwagen und fahre jeden Tag ins Büro. Habe meine Urlaubs und Reisetage und die 5 Tagewoche unter die 31 eingetragen.
                    Soll Ich jetzt bei der 35 ausrechnen, wie viele Tage Ich ins Büro gefahren bin?
                    Danke und VG,
                    Mida

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                      #11
                      Soll Ich jetzt bei der 35 ausrechnen, wie viele Tage Ich ins Büro gefahren bin?
                      Ja, genau danach wird doch gefragt. Die Angaben zur 5-Tagewoche und zu den Urlaubs- und Reisezeiten gehen nicht in die Berechnung ein,

                      die dienen nur der Prüfung, ob die Anzahl der angegebenen Tage plausibel ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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