Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

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  • mamo1407
    Neuer Benutzer
    • 01.05.2022
    • 1

    #1

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Hallo und schönen guten Abend,

    ich habe die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für die GbR per Elster abgegeben. Nun meine Frage:
    Müssen wir jetzt in unseren Steuererklärungen die Beteiligung vom Gewinn der GbR nochmal angeben oder wird dieses
    automatisch den Personen vom Finanzamt zugeordnet, weil ja alle Daten wie Steuernummer und ID Nummer
    von den Gesellschaftern in der Feststellung drin steht.

    Vielen Dank nochmal für Eure Antworten.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Wenn Ihr den Anteil am Gewinn schon kennt dann solltet Ihr den auch in den Steuererklärungen angeben.

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